Örtliche Bauüberwachung für den Ersatzneubau der Brücke an der A45 (Dortmund/Martener Straße)
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die örtliche Bauüberwachung für den Ersatzneubau einer Brücke an der A45 im Bereich Dortmund/Martener Straße aus. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Bereich der Ingenieurleistungen für Verkehrsanlagen. Der Auftrag wird ausschließlich nach dem Preis vergeben.
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A45 Dortmund / Martener Straße - Örtliche Bauüberwachung Ersatzneubau Brücke
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht für den Ersatzneubau einer Brücke an der A45 in Dortmund einen Dienstleister für die örtliche Bauüberwachung. Diese Aufgabe umfasst die fachliche Kontrolle und Überwachung der Bauarbeiten vor Ort, um die Einhaltung der technischen Vorgaben und Sicherheitsstandards sicherzustellen. Da es sich um ein Infrastrukturprojekt an einer Autobahn handelt, ist eine entsprechende Expertise im Brückenbau zwingend erforderlich. Die Vergabe erfolgt rein über den Preis, was bedeutet, dass das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhält.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB
- Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Mindestlohn und Arbeitnehmer-Entsendegesetz
- Nachweis zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotA45 DO/Martener Str. Ersatzneubau Brücke - Bauüberwachung
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Alleiniges Wertungskriterium Preis
Zeitplan
- 22. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 26. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung