Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: tl traffic-lines GmbH

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

26. Juni 2026

TED·451751-2026

Errichtung einer Schrankenanlage an der A4, Betriebsweg Eifeltor in Fahrtrichtung Olpe

Nordrhein-Westfalen
Krefeld, Germany·Veröffentlicht 1. Juli 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturVerkehrsinfrastrukturStrassenbauSchrankenanlageOeffentliche AuftraggeberBauleistungen
Auftragswert
~€250k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Errichtung einer Schrankenanlage am Betriebsweg Eifeltor der A4 in Fahrtrichtung Olpe aus. Es handelt sich um ein Bauprojekt mit einer geplanten Ausführungsdauer von 750 Tagen. Die Vergabe erfolgt als Einzelauftrag auf Basis des Preises.

Vollständige Beschreibung anzeigen

A4, Bw Eifeltor Schrankenanlage FR Olpe

VergabeHero-Einschätzung

Die Autobahn GmbH des Bundes plant die Installation einer neuen Schrankenanlage am Betriebsweg Eifeltor entlang der Autobahn A4 in Fahrtrichtung Olpe. Das Projekt umfasst bauliche Maßnahmen zur Sicherung des Betriebsweges und ist auf eine Gesamtdauer von etwa zwei Jahren ausgelegt. Da der Zuschlag ausschließlich über den Preis entschieden wird, ist eine präzise Kalkulation der Bau- und Montagekosten entscheidend. Es handelt sich um ein klassisches Infrastrukturprojekt im Bereich der Verkehrswege. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: A4, Bw Eifeltor Schrankenanlage FR Olpe)

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000A4, Bw Eifeltor Schrankenanlage FR Olpe

siehe Anlage "B1-1_45-26-0068_Leistungsgegenstand.pdf"

CPV 45000000, 45233124750 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 1. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 26. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an tl traffic-lines GmbH

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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