TED·407624-2026

Errichtung einer Schrankenanlage an der A4, Betriebsweg Eifeltor in Fahrtrichtung Olpe

Die Autobahn GmbH des Bundes - NL RheinlandKrefeld, GermanyVeröffentlicht 15. Juni 2026
Auftragswert
~€225k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
15. Juni 2026
-3 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Errichtung einer Schrankenanlage am Betriebsweg Eifeltor der A4 in Fahrtrichtung Olpe aus. Der Auftrag umfasst Bauleistungen mit einer Ausführungsdauer von 750 Tagen. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises.

Vollständige Beschreibung anzeigen

A4, Bw Eifeltor Schrankenanlage FR Olpe

VergabeHero-Einschätzung

Die Autobahn GmbH des Bundes plant die Installation einer neuen Schrankenanlage am Betriebsweg Eifeltor der Autobahn A4 in Fahrtrichtung Olpe. Es handelt sich um ein Bauprojekt, das über einen Zeitraum von rund zwei Jahren (750 Tage) umgesetzt werden soll. Da der Auftrag rein über den Preis vergeben wird, ist eine effiziente Kalkulation der Bau- und Montagekosten entscheidend. Bieter müssen die üblichen Nachweise zur Eignung, wie die Erfüllung von Steuer- und Sozialversicherungspflichten sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, erbringen.

BauleistungenInfrastrukturÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturVerkehrsinfrastrukturStrassenbauSchrankenanlageAutobahnOeffentliche Auftraege
Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123, 124 GWB
  • Nachweis zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben
  • Nachweis zur ordnungsgemäßen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und Mindestlohngesetzes
  • Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000A4, Bw Eifeltor Schrankenanlage FR Olpe

siehe Anlage "B1-1_45-26-0068_Leistungsgegenstand.pdf"

CPV 45000000, 45233124Frist 15. Juni 2026750 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 15. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 15. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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