Errichtung einer Schrankenanlage an der A4, Betriebsweg Eifeltor in Fahrtrichtung Olpe
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Errichtung einer Schrankenanlage am Betriebsweg Eifeltor der A4 in Fahrtrichtung Olpe aus. Es handelt sich um ein Bauprojekt mit einer geplanten Ausführungsdauer von 750 Tagen. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises.
Vollständige Beschreibung anzeigen
A4, Bw Eifeltor Schrankenanlage FR Olpe
Die Autobahn GmbH des Bundes plant die Installation einer neuen Schrankenanlage am Betriebsweg Eifeltor der Autobahn A4 in Fahrtrichtung Olpe. Das Projekt umfasst sämtliche erforderlichen Bauleistungen für die Errichtung der Anlage und ist auf eine Dauer von etwa zwei Jahren angelegt. Da der Zuschlag allein über den Preis entschieden wird, ist eine effiziente Kalkulation der Bau- und Installationskosten entscheidend für den Erfolg der Ausschreibung. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung durch den Nachweis der Einhaltung gesetzlicher Sozialversicherungs-, Steuer- und Mindestlohnvorgaben belegen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123, 124 GWB
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes und Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 Lotsiehe Anlage "B1-1_45-26-0068_Leistungsgegenstand.pdf"
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 29. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 30. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung