Montage von Fahrzeugrückhaltesystemen und Leiteinrichtungen auf der A38

Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Montage von Fahrzeugrückhaltesystemen und Leiteinrichtungen auf der A38 in Fahrtrichtung Leipzig zwischen den Kilometern 178+000 und 185+535 aus. Der Auftrag umfasst die Installation von insgesamt über 11.900 Metern Schutzeinrichtungen im Mittelstreifen, an den äußeren Fahrbahnrändern sowie auf Brückenbauwerken. Die Ausführung ist als ein Los geplant und wird ausschließlich über den Preis vergeben.
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Montage von Fahrzeugrückhaltesystemen mit Leiteinrichtungen BAB A38 - RF Leipzig km 178+000 bis 185+535
Die Autobahn GmbH des Bundes plant die Erneuerung und Montage von Fahrzeugrückhaltesystemen (Leitplanken) und Leitpfosten auf einem Abschnitt der Autobahn A38 in Richtung Leipzig. Das Projekt umfasst insgesamt rund 11.920 Meter Schutzeinrichtungen, die sowohl im Mittelstreifen als auch an den äußeren Fahrbahnrändern und auf Brücken installiert werden sollen. Zusätzlich ist die Lieferung und Aufstellung von etwa 150 Leitpfosten vorgesehen. Der Auftrag richtet sich an spezialisierte Unternehmen im Bereich der Verkehrssicherung und des Straßenbaus, wobei die Vergabe rein nach dem günstigsten Preis erfolgt.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. GWB
- Nachweis zur Erfüllung der Sozialversicherungsbeiträge
- Nachweis zur ordnungsgemäßen Steuerzahlung
- Einhaltung von Mindestlohn- und Arbeitnehmerentsendegesetzen
- Präqualifikationsnachweis oder ausgefülltes Formblatt zur Eignung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde). Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 1. Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" an entsprechender Stelle auszufüllen und die oben geforderten Angaben unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen zu tätigen bzw. formlos als Anlage beizufügen. 2. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A. 3. Soweit zutreffend ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen.
Aufteilung in Lose
1 LotA38 Fahrzeugrückhaltesysteme mit Leiteinrichtungen Herstellung von Schutzeinrichtungen: ca. 6500 m für Mittelstreifen ca. 5000 m für äußere Fahrbahnränder ca. 420 m auf Brücken und Schutzrändern Lieferung und Aufstellung von ca. 150 Leitpfosten
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 9. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 7. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung