Landschaftsbauarbeiten zur Herstellung von Kompensationsflächen an der A33

Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt Landschaftsbauarbeiten für den Abschnitt 7 der A33 zwischen Halle und Borgholzhausen aus. Es handelt sich um die Herstellung von Kompensationsflächen als Ausgleichsmaßnahme für den Autobahnbau. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben und ausschließlich über den Preis entschieden.
Vollständige Beschreibung anzeigen
A33, AS Halle/Steinhg. - AS Borgholzhsn., Abschnitt 7, A33; Landschaftsbau: Herstellung von Kompensationsflächen
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Auftragnehmer für landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen im Zuge des Ausbaus der Autobahn A33 im Abschnitt zwischen Halle und Borgholzhausen. Dabei geht es konkret um die Herstellung von sogenannten Kompensationsflächen, also ökologischen Ausgleichsflächen, die als Ersatz für den Flächenverbrauch durch den Autobahnbau dienen. Der Auftrag umfasst die fachgerechte Gestaltung und Bepflanzung dieser Flächen. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren, wobei der günstigste Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes und des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotA33; Landschaftsbau: Herstellung von Kompensationsflächen
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 21. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 18. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung