Örtliche Bauüberwachung für Straßenbau- und Markierungsarbeiten an der A30
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die örtliche Bauüberwachung für fünf Erhaltungsmaßnahmen (ENB) an der A30 aus. Der Auftrag umfasst die fachliche Begleitung von Straßenbau- und Markierungsarbeiten. Das Vergabeverfahren erfolgt als offenes Verfahren mit dem Preis als alleinigem Zuschlagskriterium.
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A30 - Örtliche Bauüberwachung für 5 ENB | Straßenbau- und Markierungsarbeiten
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für die örtliche Bauüberwachung an der Autobahn A30. Dabei geht es um die Kontrolle von fünf verschiedenen Erhaltungsmaßnahmen, die sich auf Straßenbau- und Markierungsarbeiten konzentrieren. Die Bauüberwachung stellt sicher, dass die Arbeiten fachgerecht und gemäß den Vorgaben ausgeführt werden. Der Auftrag wird ausschließlich über den Preis vergeben, was bedeutet, dass das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhält. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: A30, Örtliche Bauüberwachung für 5 ENB, Straßenbau und Markierungsarbeiten)
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und Mindestlohngesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotA30, Örtliche Bauüberwachung für 5 ENB, Straßenbau und Markierungsarbeiten
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Alleiniges Wertungskriterium Preis
Zeitplan
- 28. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 29. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung