Autobahnpflegearbeiten an A3 und A40 am Autobahnkreuz Kaiserberg
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes vergibt Pflegearbeiten an der A3 und A40 am Autobahnkreuz Kaiserberg. Der Auftrag umfasst Bankettpflege (42.900 m²) und Mittelstreifenpflege (64.000 m²) jeweils zweimal 2026 und dreimal 2027 sowie 30 Stück Verkehrssicherung. Die Leistungen werden in einem Los vergeben.
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A 3, AK Kaiserberg (A40), A3, A40 Pflegearbeiten
Die Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Rheinland – vergibt Pflegearbeiten an den Autobahnen A3 und A40 im Bereich des Autobahnkreuzes Kaiserberg im Ruhrgebiet. konkret geht es um das Mähen von Banketten (42.900 Quadratmeter) und die Pflege von Mittelstreifen (64.000 Quadratmeter), jeweils in mehreren Durchgängen über die Jahre 2026 und 2027, sowie um Verkehrssicherungsmaßnahmen. Der Auftrag richtet sich an Unternehmen mit Erfahrung im Autobahnunterhalt und erfordert den Nachweis der Eignung gemäß GWB (keine Ausschlussgründe, Sozialversicherungsnachweise, Steuerunbedenklichkeit). Die Angebotsfrist endet am 26. Mai 2026.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB
- Nachweis keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB
- Nachweis zur ordnungsgemäßen Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
- Nachweis zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz und Mindestlohngesetz
- Erfahrung im Autobahnunterhalt oder vergleichbaren Infrastrukturarbeiten
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotA3, A40 Pflegearbeiten 30 St. Verkehrssicherung 42.900 m² Bankett jeweils 2 x in 2026 und 3 x 2027 mähen 64.000 m² Mittelstreifen jeweils 2 x in 2026 und 3 x 2027 pflegen
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 27. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 26. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung