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Fahrbahnerneuerung auf der A2 zwischen Landesgrenze Sachsen-Anhalt und Anschlussstelle Helmstedt

Niedersachsen
Hannover, Germany·Veröffentlicht 30. Juli 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturStrassenbauInfrastrukturAutobahnBauleistungenOeffentliche Auftraege
Auftragswert
~€3.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
5. Aug. 2026
7 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Fahrbahnerneuerung (FBE) auf der A2 zwischen der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt und der Anschlussstelle Helmstedt aus. Es handelt sich um ein Bauprojekt zur Instandsetzung der Verkehrsinfrastruktur. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben und ausschließlich über den Preis entschieden.

Vollständige Beschreibung anzeigen

A2 FBE LGrSA - Helmstedt, A2 - FBE zw. LGr. ST und AS Helmstedt VKS

VergabeHero-Einschätzung

Die Autobahn GmbH des Bundes plant eine Fahrbahnerneuerung auf der Autobahn A2 im Bereich zwischen der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt und der Anschlussstelle Helmstedt. Bei diesem Bauvorhaben wird die bestehende Fahrbahn saniert, um die Verkehrssicherheit und den Zustand der Autobahn zu gewährleisten. Da es sich um ein klassisches Infrastrukturprojekt handelt, erfolgt die Vergabe ausschließlich nach dem günstigsten Preis. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung durch Nachweise zur steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Zuverlässigkeit sowie zur Einhaltung gesetzlicher Mindeststandards belegen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123, 124 GWB
  • Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
  • Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Einhaltung des Mindestlohngesetzes und Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
  • Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000A2 - FBE zw. LGr. ST und AS Helmstedt VKS

A2 - FBE zw. LGr. ST und AS Helmstedt VKS

CPV 45000000Frist 5. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 30. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 5. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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