Fahrbahnerneuerung auf der A2 zwischen Landesgrenze Sachsen-Anhalt und Anschlussstelle Helmstedt

Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Fahrbahnerneuerung (FBE) auf der A2 zwischen der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt und der Anschlussstelle Helmstedt aus. Es handelt sich um ein Bauprojekt im Bereich der Verkehrsinfrastruktur. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 30. Juli 2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
A2 FBE LGrSA - Helmstedt, A2 - FBE zw. LGr. ST und AS Helmstedt VKS
Die Autobahn GmbH des Bundes plant die Erneuerung der Fahrbahn auf einem Abschnitt der Autobahn A2 zwischen der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt und der Anschlussstelle Helmstedt. Bei diesem Bauvorhaben geht es um die Instandsetzung der Straßenoberfläche, um die Verkehrssicherheit und den Zustand der Autobahn langfristig zu gewährleisten. Da es sich um ein größeres Infrastrukturprojekt auf einer der wichtigsten Transitrouten Deutschlands handelt, ist von einem erheblichen Auftragsvolumen auszugehen. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung durch Nachweise zur steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Zuverlässigkeit sowie zur Einhaltung gesetzlicher Mindeststandards belegen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes und Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotA2 - FBE zw. LGr. ST und AS Helmstedt VKS
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 17. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 30. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung