Fahrbahnerneuerung auf der A2 zwischen Landesgrenze Sachsen-Anhalt und Anschlussstelle Helmstedt

Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Fahrbahnerneuerung (FBE) auf der A2 zwischen der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt und der Anschlussstelle Helmstedt aus. Es handelt sich um eine Bauleistung im Bereich der Autobahninfrastruktur. Das Verfahren wird als offene Ausschreibung durchgeführt.
Vollständige Beschreibung anzeigen
A2 FBE LGrSA - Helmstedt, A2 - FBE zw. LGr. ST und AS Helmstedt
Die Autobahn GmbH des Bundes plant eine Fahrbahnerneuerung auf der Autobahn A2 im Abschnitt zwischen der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt und der Anschlussstelle Helmstedt. Bei diesem Projekt geht es um die grundlegende Instandsetzung der Fahrbahnoberfläche, um die Verkehrssicherheit und den Zustand der Autobahn langfristig zu gewährleisten. Da es sich um ein größeres Infrastrukturprojekt handelt, ist eine entsprechende technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bieter erforderlich. Der Auftrag wird ausschließlich über den Preis vergeben. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: A2 - FBE zw. LGr. ST und AS Helmstedt)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB
- Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes und des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotA2 - FBE zw. LGr. ST und AS Helmstedt
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 27. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 4. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung