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Markierungsarbeiten auf der A2 zwischen AS Watenbüttel und RS Zweidorfer Holz

Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordwestHannover, GermanyVeröffentlicht 26. Juni 2026
Auftragswert
~€75k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
13. Juli 2026
17 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt Markierungsarbeiten auf der A2 in Fahrtrichtung Berlin aus. Der Auftrag umfasst die Erneuerung oder Instandsetzung der Fahrbahnmarkierungen im Bereich zwischen der Anschlussstelle Watenbüttel und dem Rastplatz Zweidorfer Holz. Die Vergabe erfolgt als Einzelauftrag im offenen Verfahren.

Vollständige Beschreibung anzeigen

AS Watenbüttel-RS Zweidorfer Holz, A2 AS Watenbüttel und RS Zweidorfer Holz FR Berlin Fachlos Markierung

VergabeHero-Einschätzung

Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Auftragnehmer für Markierungsarbeiten auf der Autobahn A2. Konkret geht es um den Streckenabschnitt zwischen der Anschlussstelle Watenbüttel und dem Rastplatz Zweidorfer Holz in Fahrtrichtung Berlin. Da es sich um eine spezialisierte Bauleistung handelt, müssen Bieter die üblichen Nachweise zur Zuverlässigkeit und Einhaltung gesetzlicher Standards, wie etwa Mindestlohn- und Sozialversicherungspflichten, erbringen. Der Zuschlag wird ausschließlich über den Preis entschieden.

BauleistungenÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturMarkierungsarbeitenStrassenbauAutobahnInfrastrukturOeffentliche Auftraege
Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB
  • Nachweis zur ordnungsgemäßen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Nachweis zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben
  • Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und Mindestlohngesetzes
  • Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000A2 AS Watenbüttel und RS Zweidorfer Holz FR Berlin Fachlos Markierung

A2 AS Watenbüttel und RS Zweidorfer Holz FR Berlin Fachlos Markierung

CPV 45000000Frist 13. Juli 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 26. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 13. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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