Markierungsarbeiten auf der A2 zwischen AS Watenbüttel und RS Zweidorfer Holz
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt Markierungsarbeiten auf der A2 in Fahrtrichtung Berlin aus. Der Auftrag umfasst die Erneuerung oder Instandsetzung der Fahrbahnmarkierungen im Bereich zwischen der Anschlussstelle Watenbüttel und dem Rastplatz Zweidorfer Holz. Die Vergabe erfolgt als Einzelauftrag im offenen Verfahren.
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AS Watenbüttel-RS Zweidorfer Holz, A2 AS Watenbüttel und RS Zweidorfer Holz FR Berlin Fachlos Markierung
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Auftragnehmer für Markierungsarbeiten auf der Autobahn A2. Konkret geht es um den Streckenabschnitt zwischen der Anschlussstelle Watenbüttel und dem Rastplatz Zweidorfer Holz in Fahrtrichtung Berlin. Da es sich um eine spezialisierte Bauleistung handelt, müssen Bieter die üblichen Nachweise zur Zuverlässigkeit und Einhaltung gesetzlicher Standards, wie etwa Mindestlohn- und Sozialversicherungspflichten, erbringen. Der Zuschlag wird ausschließlich über den Preis entschieden.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB
- Nachweis zur ordnungsgemäßen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben
- Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und Mindestlohngesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotA2 AS Watenbüttel und RS Zweidorfer Holz FR Berlin Fachlos Markierung
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 26. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 13. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung