Verkehrsuntersuchung für den Abschnitt der A14 zwischen km 15,300 und km 20,836

Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt eine Verkehrsuntersuchung für einen spezifischen Abschnitt der A14 aus. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Bereich der Verkehrsplanung und -analyse. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 22. Juli 2026.
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A14, VKE 0, Teil 1, Km 15,300 bis Km 20,836 - Verkehrsuntersuchung
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für eine detaillierte Verkehrsuntersuchung auf einem rund 5,5 Kilometer langen Teilstück der Autobahn A14. Ziel der Untersuchung ist es, Verkehrsdaten zu erheben und zu analysieren, um fundierte Grundlagen für die weitere Planung oder den Betrieb dieses Streckenabschnitts zu schaffen. Da es sich um eine öffentliche Ausschreibung handelt, werden neben dem Preis auch fachliche Kompetenzen mit einem Gewicht von 70 Prozent bewertet. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung durch Nachweise zur Zuverlässigkeit, zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben sowie zur Einhaltung gesetzlicher Mindeststandards belegen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes und weiterer arbeitsrechtlicher Vorgaben
- Ggf. Nachweise zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotA14, VKE 0, Teil 1, Km 15,300 bis Km 20,836 - Verkehrsuntersuchung
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality70%
siehe Datei Wertungsmatrix Kriterium fachliche Kompetenz.xlsx
- cost30%
Preis
Zeitplan
- 18. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 22. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung