Kontrollvermessung für den Streckenbau der A11 (Abschnitt km 68,9 - 73,35)
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Kontrollvermessung für den 4. Bauabschnitt der A11 im Bereich zwischen Kilometer 68,9 und 73,35 aus. Der Auftrag umfasst die Einrichtung von Festpunkten, die baubegleitende Vermessung sowie die abschließende Dokumentation und Abrechnungskontrolle. Die Leistung wird im offenen Verfahren vergeben und rein über den Preis entschieden.
Vollständige Beschreibung anzeigen
A11, km 68,9 - 73,35, li RF, 4. BA - Kontrollvermessung Streckenbau
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für Vermessungsarbeiten an der Autobahn A11. Konkret geht es um die sogenannte Kontrollvermessung für den vierten Bauabschnitt auf einem rund 4,5 Kilometer langen Teilstück. Die Aufgaben umfassen unter anderem das Einmessen der Baustellengrenzen, die laufende Überprüfung des Baufortschritts sowie die abschließende Erstellung von Bestandsplänen und die Prüfung der Bauabrechnung. Der Auftrag richtet sich an spezialisierte Vermessungsbüros, die über die notwendige technische Ausstattung und Erfahrung im Infrastrukturbau verfügen.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
- Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben
- Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotA11, km 68,9 - 73,35, li RF, 4. BA - Kontrollvermessung Streckenbau Allgemein - Baubesprechung Festpunktfeld Hauptachsen Aufnahmen - Ertüchtigung des Festpunktfeld - Absteckung Hauptachsen / Anlagen - Absteckung der Bauraumgrenze - Aufmaß Lagenweise (Messung) - VKP Auswertung der Messdaten - Urgelände - Auswertung Lagenwesie Messung - Auswertung Strecke + Bauwerk - Ausswertung VKP Endzustand - Aufmaß Endzustand - Kontrolle Bauabrechung - Straßenbestandspläne
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Wirtschaftlichstes Angebot
Zeitplan
- 3. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 18. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung