Baugrunduntersuchungen und Gutachten für Brückenbauwerke an der A11

Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt Baugrunduntersuchungen, Laborarbeiten und die Erstellung von Baugrundgutachten für zwei Brückenbauwerke sowie eine Behelfsbrücke an der A11 aus. Der Auftrag umfasst die geotechnische Erkundung und Analyse zur Vorbereitung der Baumaßnahmen. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 14. August 2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
A11_BW13Ü1+13Ü2 und Behelfsbrücke, Aufschluss-, Laborarbeiten und Baugrundgutachten
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für geotechnische Untersuchungen an der Autobahn A11. Konkret geht es um Bodenaufschlüsse, Laboranalysen und die Erstellung von Baugrundgutachten für zwei Brückenbauwerke und eine geplante Behelfsbrücke. Diese Untersuchungen sind notwendig, um die Tragfähigkeit des Bodens für die anstehenden Bauarbeiten sicherzustellen. Der Auftrag richtet sich an spezialisierte Ingenieurbüros oder geotechnische Fachfirmen, die über die entsprechende technische Ausstattung für Bohrungen und Laborprüfungen verfügen.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes
- Einhaltung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotA11_BW13Ü1+13Ü2 und Behelfsbrücke, Aufschluss-, Laborarbeiten und Baugrundgutachten
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 15. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 14. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung