Ersatzneubau einer Lärmschutzwand am Autobahnkreuz Dortmund/Unna (A1)
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt den Abbruch einer bestehenden Lärmschutzwand sowie den Neubau einer neuen Lärmschutzwand und einer Winkelstützwand am Autobahnkreuz Dortmund/Unna aus. Das Projekt umfasst eine Abbruchlänge von ca. 235 Metern und einen Neubau von ca. 125 Metern Lärmschutzwand sowie 17 Metern Stützwand. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren als Bauauftrag.
Vollständige Beschreibung anzeigen
A1, Umbau des Autobahnkreuzes Do/Un, A1, Umbau des Autobahnkreuzes Do/Un, Ersatzneubau LSW 4411 301 (LSW 6A)
Die Autobahn GmbH des Bundes plant den Umbau am Autobahnkreuz Dortmund/Unna an der A1. Konkret geht es um den Rückbau einer alten Lärmschutzwand auf einer Länge von etwa 235 Metern und die Errichtung einer neuen Lärmschutzwand über 125 Meter sowie einer 17 Meter langen Winkelstützwand. Da es sich um ein Infrastrukturprojekt im Bereich Autobahnbau handelt, sind entsprechende Erfahrungen im Ingenieurbau erforderlich. Der Zuschlag wird ausschließlich über den Preis entschieden. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: A1, Umbau des Autobahnkreuzes Do/Un, Ersatzneubau LSW 4411 301 (LSW 6A))
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotA1, Umbau des Autobahnkreuzes Do/Un, Ersatzneubau LSW 4411 301 (LSW 6A) - Abbruch der bestehenden Lärmschutzwand 4411 776 Teilbauwerk A und des verbliebenen Abschnittes vom Teilbauwerk B auf einer Länge von ca. 235 m. - Anschließender Neubau der Lärmschutzwand 4411 301 Teilbauwerk A (LSW 6A) mit einer Länge von ca. 125 m - sowie der Bau einer ca. 17 m langen Winkelstützwand.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 15. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 12. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung