Kampfmittelräumung an der A 643 zwischen Bauwerk 7 und Bauwerk 9
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt Leistungen zur Kampfmittelräumung im Bereich der Autobahn A 643 zwischen den Bauwerken 7 und 9 aus. Es handelt sich um ein Bauprojekt zur Vorbereitung von Infrastrukturmaßnahmen. Der Auftrag wird ausschließlich über den Preis vergeben.
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A 643 Strecke zw. BW 7 und BW 9, Kampfmittel
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für die Kampfmittelräumung an einem Abschnitt der Autobahn A 643. Dabei werden Bodenflächen auf mögliche Kampfmittel aus vergangenen Konflikten untersucht und diese bei Fund fachgerecht geräumt, um die Sicherheit für nachfolgende Bauarbeiten zu gewährleisten. Der Auftrag umfasst die technische Erkundung und Räumung im Bereich zwischen zwei spezifischen Brückenbauwerken. Die Vergabe erfolgt rein nach dem günstigsten Preis. Interessierte Unternehmen müssen ihre Zuverlässigkeit und die Einhaltung gesetzlicher Standards, wie etwa bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, nachweisen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB
- Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes und des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotA 643 Strecke zw. BW 7 und BW 9, Kampfmittel
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 5. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 20. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung