Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Volkmann & Rossbach GmbH

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

30. Juni 2026

TED·457862-2026

Ausstattung der Autobahn A 60 zwischen Autobahndreieck Mainspitz und Autobahndreieck Rüsselsheim

Hessen
Montabaur, Germany·Veröffentlicht 3. Juli 2026
BauleistungenVerkehrsinfrastrukturÖffentliche VerwaltungVerkehrAutobahnVerkehrsinfrastrukturStrassenbauOeffentliche AuftraggeberBauleistungen
Auftragswert
~€750k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Ausstattung für den Streckenabschnitt der A 60 zwischen dem Autobahndreieck Mainspitz und dem Autobahndreieck Rüsselsheim in Fahrtrichtung Darmstadt aus. Es handelt sich um ein Bauprojekt im Bereich der Verkehrsinfrastruktur. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren.

Vollständige Beschreibung anzeigen

A 60 GE AD Mainspitz - AD Rüsselsheim, FR DA - Ausstattung

VergabeHero-Einschätzung

Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Auftragnehmer für die Ausstattung eines Teilstücks der Autobahn A 60 in Hessen. Der betroffene Bereich liegt zwischen dem Autobahndreieck Mainspitz und dem Autobahndreieck Rüsselsheim in Fahrtrichtung Darmstadt. Unter Ausstattung sind in diesem Kontext typischerweise bauliche Maßnahmen wie Beschilderungen, Leiteinrichtungen oder ähnliche infrastrukturelle Elemente zu verstehen. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben, wobei der Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000A 60 GE AD Mainspitz - AD Rüsselsheim, FR DA - Ausstattung

A 60 GE AD Mainspitz - AD Rüsselsheim, FR DA - Ausstattung

CPV 45000000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 3. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 30. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Volkmann & Rossbach GmbH

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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