Autobahn-Ausstattung A60 zwischen AD Mainspitz und AD Rüsselsheim
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Ausstattung eines Abschnitts der Autobahn A60 zwischen dem Autobahndreieck Mainspitz und dem Autobahndreieck Rüsselsheim in Fahrrichtung Darmstadt aus. Bei dem Vorhaben handelt es sich um Bauleistungen im Bereich der Autobahn-Infrastruktur, konkret um die Beschaffung und Installation von Autobahn-Ausstattung. Die Vergabe erfolgt als Einzelauftrag ohne Lose. Die Angebotsfrist endet am 8. Mai 2026.
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A 60 GE AD Mainspitz - AD Rüsselsheim, FR DA - Ausstattung
Die Autobahn GmbH des Bundes (Niederlassung West) vergibt Bauleistungen für die Ausstattung eines Autobahnabschnitts der A60 zwischen dem Autobahndreieck Mainspitz und dem Autobahndreieck Rüsselsheim im Kreis Groß-Gerau in Hessen. Bei der Ausstattung handelt es sich um typische Autobahn-Infrastruktur wie Leitplanken, Beschilderung, Markierungen oder andere sicherheitsrelevante Einrichtungen. Der Auftrag ist für mittelständische Bauunternehmen mit Erfahrung im öffentlichen Straßenbau relevant. Bewerber müssen Nachweise zur persönlichen Eignung gemäß §§ 123 und 124 GWB vorlegen können.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB
- Nachweis keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB
- Nachweis ordnungsgemäßer Zahlung Sozialversicherungsbeiträge
- Nachweis ordnungsgemäßer Steuerzahlung
- Nachweis Einhaltung Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Mindestlohngesetz und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Möglichkeit der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotA 60 GE AD Mainspitz - AD Rüsselsheim, FR DA - Ausstattung
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 6. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 8. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung