Ersatzneubau von Lärmschutzwänden an der A 59

Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt den Ersatzneubau von Lärmschutzwänden auf der A 59 zwischen dem Autobahnkreuz Duisburg-Süd und der Anschlussstelle Duisburg-Wanheimerort aus. Das Projekt umfasst sowohl Arbeiten an der freien Strecke als auch an Ingenieurbauwerken. Die Ausführungsdauer ist auf 606 Tage angesetzt.
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AK Duisburg-Süd bis AS Duisburg-Wanheimerort, A 59 Ersatzneubau von Lärmschutzwänden Ersatzneubau von Lärmschutzwänden auf Strecke und Ingenieurbauwerken
Die Autobahn GmbH des Bundes plant den Ersatzneubau von Lärmschutzwänden entlang der Autobahn A 59 im Bereich zwischen dem Autobahnkreuz Duisburg-Süd und der Anschlussstelle Duisburg-Wanheimerort. Dabei werden sowohl Lärmschutzwände direkt an der Fahrbahn als auch an bestehenden Ingenieurbauwerken erneuert, um den Lärmschutz für die Anwohner zu modernisieren. Die Bauarbeiten sind auf einen Zeitraum von etwa 606 Tagen ausgelegt. Da es sich um ein Infrastrukturprojekt an einer stark befahrenen Autobahn handelt, sind entsprechende Erfahrungen im Verkehrswegebau erforderlich. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes und Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotA 59 Ersatzneubau von Lärmschutzwänden
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 8. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 6. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung