Baubegleitende Lärm-, Erschütterungs- und Staubmessungen beim 6-streifigen A59-Ausbau
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes vergibt ein Gutachten für baubegleitende Umweltmessungen im Rahmen des 6-streifigen Ausbaus der A59 zwischen dem Autobahnkreuz Duisburg (A40) und der Anschlussstelle Duisburg Marxloh. Das Gutachten umfasst Messungen zu Baulärm, Erschütterungen und Staub während der Bauarbeiten. Die Angebotsfrist endet am 27. Mai 2026.
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A59 - 6-streifiger Ausbau zwischen AK Duisburg (A40) und AS Duisburg Marxloh Baubegleitendes Gutachten für Baulärm, Erschütterung und Staub
Die Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Rheinland – benötigt ein Gutachten für die baubegleitende Überwachung von Lärm, Erschütterungen und Staub beim Ausbau der Autobahn A59. Konkret geht es um den 6-streifigen Ausbau zwischen dem Autobahnkreuz Duisburg (Anbindung an die A40) und der Anschlussstelle Duisburg Marxloh im Bereich Duisburg. Solche Umweltmessungen sind bei größeren Autobahnbauprojekten gesetzlich vorgeschrieben, um die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte zu dokumentieren und ggfs. Maßnahmen zur Lärm- und Staubminderung einzuleiten. Bewerber müssen nachweisen, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen und die sozialversicherungsrechtlichen sowie steuerlichen Verpflichtungen erfüllt wurden.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB
- Nachweis keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB
- Nachweis ordnungsgemäßer Zahlung Sozialversicherungsbeiträge
- Nachweis ordnungsgemäßer Steuerzahlung
- Nachweis keine Verstöße gegen Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Mindestlohngesetz, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Eignung nach VgV
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotA59 - 6-streifiger Ausbau zwischen AK Duisburg (A40) und AS Duisburg Marxloh Baubegleitendes Gutachten für Baulärm, Erschütterung und Staub
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 23. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 27. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung