Fertigungsüberwachung für Betonfertigteile
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes vergibt einen Dienstleistungsauftrag zur Überwachung der Produktion von Betonfertigteilen in einem Werk. Der Auftragnehmer begleitet die Fertigung, prüft die Einhaltung technischer Vorgaben und dokumentiert die Qualitätssicherung. Die Laufzeit erstreckt sich bis Mai 2026, die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Preis. Ein konkreter Auftragswert oder spezifische Mengenangaben sind der Bekanntmachung nicht zu entnehmen.
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Überwachung der Produktion von Betonfertigteilen im Betonwerk
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht ein Unternehmen, das die Herstellung von Betonfertigteilen in einem Werk begleitet und kontrolliert. Dabei geht es darum, sicherzustellen, dass die Bauteile den technischen Vorgaben entsprechen und keine Qualitätsmängel auftreten. Der Auftrag umfasst die reine Produktionsüberwachung und ist bis Mai 2026 befristet. Da keine konkreten Mengenangaben oder Budgets genannt werden, handelt es sich vermutlich um einen bedarfsorientierten Dienstleistungsauftrag im Bereich Infrastruktur. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem günstigsten Preis. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: NL Rheinland, A 46)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis freier Ausschlussgründe nach §§ 123/124 GWB
- Erfüllung der Sozialversicherungs- und Steuerpflichten
- Nachweis Einhaltung des Mindestlohns und Arbeitnehmerschutz
- Ggf. Nachweis einer Selbstreinigung nach § 125 GWB
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen auf Verlangen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotÜberwachung der Produktion von Betonfertigteilen im Betonwerk.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 17. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 19. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung