TED·448846-2026·Schließt in 35 Tagen

Fahrbahnsanierung der A 4 zwischen Rastplatz Rur-Scholle und Anschlussstelle Düren

Nordrhein-Westfalen
Krefeld, Germany·Veröffentlicht 30. Juni 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturStrassenbauInfrastrukturAutobahnBauleistungenOeffentliche Auftraege
Auftragswert
~€2.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
3. Aug. 2026
35 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Sanierung der Fahrbahn auf der A 4 im Abschnitt zwischen dem Rastplatz Rur-Scholle und der Anschlussstelle Düren aus. Es handelt sich um ein Bauprojekt mit einer Ausführungsdauer von 90 Tagen. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises.

Vollständige Beschreibung anzeigen

A 4, Fahrbahnsanierung Rastplatz Rur-Scholle bis AS Düren

VergabeHero-Einschätzung

Die Autobahn GmbH des Bundes plant eine Fahrbahnsanierung auf der Autobahn A 4 im Bereich zwischen dem Rastplatz Rur-Scholle und der Anschlussstelle Düren. Das Projekt umfasst bauliche Maßnahmen zur Instandsetzung der Fahrbahndecke und ist auf eine Dauer von 90 Tagen ausgelegt. Da der Zuschlag allein über den Preis entschieden wird, ist eine effiziente Kalkulation für interessierte Bauunternehmen entscheidend. Es handelt sich um eine klassische Infrastrukturmaßnahme zur Erhaltung der Verkehrssicherheit auf einer wichtigen deutschen Autobahnstrecke.

Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB
  • Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
  • Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Einhaltung des Mindestlohngesetzes und des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
  • Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000A 4, Fahrbahnsanierung Rastplatz Rur-Scholle bis AS Düren

A 4, Fahrbahnsanierung Rastplatz Rur-Scholle bis AS Düren

CPV 45000000, 45233124Frist 3. Aug. 202690 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 30. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 3. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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