Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

7. Dez. 2020

TED·525301-2026

Planungsleistungen Verkehrsanlage A4 zwischen Autobahnkreuz Dresden-Nord und Anschlussstelle Pulsnitz

DD
Berlin, Germany·Veröffentlicht 29. Juli 2026
IngenieurleistungenVerkehrsinfrastrukturÖffentliche VerwaltungBauwesenVerkehrVerkehrsinfrastrukturStrassenbauBim MethodikPlanungsleistungenOeffentliche Auftraggeber
Auftragswert
~€750k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die DEGES schreibt Planungsleistungen für den Ausbau der A4 zwischen dem Autobahnkreuz Dresden-Nord und der Anschlussstelle Pulsnitz aus. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 4 unter Anwendung der BIM-Methodik (Building Information Modeling). Es handelt sich um ein Infrastrukturprojekt zur Modernisierung der Fernstraßeninfrastruktur.

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A4, VKE 3622, OP Verkehrsanlage LPh 1-4 mit BIM-Methodik

VergabeHero-Einschätzung

Die DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH) sucht einen Planer für den Ausbau der Autobahn A4 im Abschnitt zwischen dem Autobahnkreuz Dresden-Nord und der Anschlussstelle Pulsnitz. Der Auftrag umfasst die grundlegende Planung (Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI) für die Verkehrsanlagen. Besonderheit ist die verpflichtende Anwendung der BIM-Methodik, bei der ein digitales Gebäudemodell zur Planung und Steuerung des Projekts genutzt wird. Da es sich um ein komplexes Infrastrukturvorhaben handelt, ist Erfahrung mit großen Fernstraßenprojekten und BIM-Standards erforderlich.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000A 4, AK Dresden-Nord (m) - AS Pulsnitz (o) VKE 3622 AK Dresden-Nord (o) - AS Pulsnitz (o)

A4, VKE 3622, OP Verkehrsanlage LPh 1-4 mit BIM-Methodik

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 29. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 7. Dez. 2020
    Zuschlag erteilt

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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