Planung Ausbau der LWL-Trasse an der A 215 zwischen AS Blumenthal und AK Kiel-West
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt Planungsleistungen für den Ausbau einer Lichtwellenleiter-Trasse (LWL) entlang der A 215 aus. Der Auftrag umfasst die technische Ausrüstung gemäß HOAI Leistungsphasen 3 bis 8 sowie die landschaftspflegerische Begleitplanung inklusive artenschutzrechtlicher Fachbeiträge. Die Leistungen dienen der Verbesserung telematischer Anlagen im Seitenraum der Autobahn.
Vollständige Beschreibung anzeigen
LB Technische Ausrüstung HOAI LP 3-8 und LB Landschaftspflegerische Begleitplanung HOAI LP 1-4 einschließlich besonderer Leistungen Artenschutzbeitrag, FFH-Vorprüfung/FFH-Verträglichkeitsprüfung, UVP-Vorprüfung und Umweltbaubegleitung
Die Autobahn GmbH des Bundes plant den Ausbau einer Glasfaser-Infrastruktur (LWL-Trasse) an der A 215 zwischen der Anschlussstelle Blumenthal und dem Autobahnkreuz Kiel-West. Gesucht werden Ingenieurbüros für die technische Planung sowie für die ökologische Begleitplanung, die unter anderem Artenschutzgutachten und Umweltverträglichkeitsprüfungen umfasst. Ziel ist die Modernisierung der telematischen Anlagen entlang der Autobahn, um den digitalen Ausbau des Streckennetzes voranzutreiben. Es handelt sich um ein klassisches Ingenieurprojekt im Bereich der Verkehrsinfrastruktur.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB
- Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und Mindestlohngesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotA 215, AS Blumenthal - AK Kiel-West, Planung Ausbau der LWL-Trasse Die geplante Baumaßnahme dient zur Verbesserung der telematischen Anlagen entlang der Bundesautobahn (BAB) A215 und soll ausschließlich auf Grundstücken der Bundesrepublik durchgeführt werden. Gegenstand der zu beauftragenden Leistungen ist die Erstellung eines landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) gemäß RLBP und die Erarbeitung eines Arten-schutzbeitrages (ASB) für die Herstellung telematischer Anlagen im Seitenraum der A215. Durch die geplanten telematischen Anlagen wird es zu einer erheblichen Verbesserung der digitalen Infrastruktur, aber zu keinen neuen oder zusätzlichen anlage- oder betriebsbedingten Auswirkungen auf die naturschutzfachlich relevanten Schutzgüter kommen. Zur Erfüllung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen ist im Rahmen der Entwurfspla-nung ein LBP zur Herstellung der telematischen Anlagen zu erstellen. Mit dem LBP wird durch den Vorhabenträger sichergestellt, dass vorhabenbezogene Beeinträchtigungen durch Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation in Text und Karten dargestellt werden. Die Verlegung der Kabeltrasse soll aus wirtschaftlichen Gründen nach Möglichkeit in offener Bauweise erfolgen. Der Verlauf der Kabeltrasse wird der topografischen Bestandssituation und unter Berücksichtigung von vorhandenen Querungsbauwerken angepasst. Die Beein-trächtigung von Natur und Landschaft wird dabei so gering wie möglich gehalten. In der Re-gel erfolgt die Verlegung in einem bis zu drei Meter breiten Korridor zwischen der Entwässe-rungsmulde bzw. -graben und dem Wildschutzzaun (Grundstücks- bzw. Straßenbegrenzungs-linie). Dieser Korridor bildet den Untersuchungsraum der vorstehend beschriebenen Maß-nahme .Für Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (i.S. § 4 FStrG, hier: Ertüchtigung fern-meldetechnischer Anlagen im Autobahnbereich) ist die hinsichtlich der Abarbeitung der Ein-griffsreglung (§ 13 BNatschG ff.) ins Benehmen zu setzende zuständige Naturschutzbehörde i.S. § 17 Abs. 1 BNatSchG und § 17 Abs. 2 BNatSchG das MEKUN/ Ref. 53. Kernzuständigkeiten der UNB als Untere Naturschutzbehörde sind der Artenschutz, Biotopschutz und Gebietsschutz Die vorhandene Kabeltrasse mit zwei 48'-LWL und zwei Stck 6"-Cu-Kabeln verläuft parallel zum Fahr-bahnrand der Richtungsfahrbahn Neumünster (RiFa NMS) vom KH Bordesholm und endet bei km 10,0 in einem Kabelschacht mit zwei Kabelverzweigern (KvZ), li. neben der BAB, s. beigefügte Kabelplan-Bestandsunterlagen S. 36. Von diesem Kabelschacht verläuft im Bestand ein 32" Cu-Kabel (rote Linie li. neben der BAB in Abb. oben) in nördliche Richtung. An dieses Kabel sind aktuell verkehrstechnische An-lagen in FR Kiel angeschlossen (z. B. DAUZ Nr. 17261104, "Rumohr"). Dieses Kabel verbleibt nach Ab-schluss der Arbeiten im Boden. Die auf dem Kabel befindlichen Dienste werden vor der Bauphase auf andere Übertragungswege umgeschwenkt (z.B. auf GSM), sodass eine Sicherung des Kabels bzw. die Herstellung eines Provisoriums nicht erforderlich ist. Dieses alte Cu-Kabel endet im Kabelhaus (KH) Melsdorf und ist dort voll aufgelegt. Die Auflage ist zurückzubauen damit die beiden neuen Cu-Kabel dort aufgelegt werden können. Nach Verlegung der neuen LWL-Kabel werden die verkehrstechnischen Anla-gen auf das neue LWL-Nahverkehrskabel aufgeschaltet bzw. für eine spätere Anbindung mit dem 48' Nahverkehrskabel vorbereitet (durch Setzen eines Schachts mit Abzweigmuffe vor der betreffenden Streckenstation). In der neuen Trasse in FR Kiel soll ein zusätzliches DN50 Leerrohr für zukünftige LWL-Kabelreserven mitverlegt werden. In dieses Leerrohr sollen 2...4 Micropipes für eine spätere Mandaten-/Dienstetrennung eingebracht werden. Die für die Trassenplanung benötigten Kabelschutzrohre und Kabel sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt. Weitere Ausführungen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen. Für die Angebotswertung wird der Preis (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: - 10 Punkte erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma.
Zeitplan
- 1. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 29. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung