Neubau von zwei Brückenbauwerken im Zuge der A 14 (VKE 1.5)
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt den Neubau der Brückenbauwerke BW52A und BW53A im Zuge der A 14 aus. Das Projekt umfasst den Bau von zwei Einfeldbauwerken mit getrennten Überbauten sowie umfangreiche Erdarbeiten und Pfahlgründungen. Der geschätzte Auftragswert liegt bei rund 3,34 Millionen Euro.
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Neubau BW52A über den Graben A024 und BW 53A über den Graben A 025005
Die Autobahn GmbH des Bundes plant den Neubau zweier Brückenbauwerke, BW52A und BW53A, im Rahmen des Ausbaus der Autobahn A 14. Bei den Bauwerken handelt es sich um Einfeldbauwerke mit Stahlbetonplatten, die jeweils getrennte Überbauten für die Richtungsfahrbahnen aufweisen. Neben den eigentlichen Brückenbauarbeiten sind umfangreiche Erdarbeiten, wie der Rückbau von Vorschüttungen sowie der Einbau von Großbohrpfählen, Teil des Auftrags. Das Projekt richtet sich an spezialisierte Bauunternehmen, die über entsprechende Kapazitäten für Beton- und Tiefbauarbeiten verfügen. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich auf Basis des günstigsten Preises.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß GWB
- Eigenerklärung zur Eignung oder Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Einhaltung gesetzlicher Mindestlohn- und Arbeitnehmerschutzvorgaben
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde). Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 1. Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" an entsprechender Stelle auszufüllen und die oben geforderten Angaben unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen zu tätigen bzw. formlos als Anlage beizufügen. 2. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A. 3. Soweit zutreffend ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen.
Aufteilung in Lose
1 LotA 14_VKE 1.5_Neubau BW52A und BW53A * Neubau von 2 Einfeldbauwerken mit jeweils getrennten Überbauten je Richtungsfahrbahn * Stützweiten: 9,16 m bzw. 7,76 m * Breite zwischen Geländern: 28,60 m * Überbauquerschnitt: Stahlbetonplatte * ca. 1.000 m Ortbetongroßbohrpfähle * ca. 1.400 m3 Beton * ca. 360 t Betonstahl, ca. 15 t Spannstahl * ca. 24.000 m3 Rückbau Vorschüttung * ca. 2.500 m3 Bodenaushub * ca. 1.500 m3 Boden liefern und einbauen
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 19. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 29. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung