Neubau von zwei Brückenbauwerken BW52A und BW53A an der Autobahn A14
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost schreibt den Neubau von zwei Einfeldbrücken (BW52A und BW53A) über die Gräben A024 und A025005 im Zuge der Autobahn A14 aus. Die Bauwerke erhalten getrennte Überbauten je Richtungsfahrbahn mit Stützweiten von 9,16 m bzw. 7,76 m und einer Breite von 28,60 m zwischen den Geländern. Der Auftrag umfasst ca. 1.000 m Ortbetongrohrpfähle, ca. 1.400 m³ Beton, ca. 360 t Betonstahl, ca. 15 t Spannstahl sowie umfangreiche Erdarbeiten mit ca. 24.000 m³ Rückbau Vorschüttung und ca. 2.500 m³ Bodenaushub. Der geschätzte Auftragswert beträgt 3.342.325 EUR.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Neubau BW52A über den Graben A024 und BW 53A über den Graben A 025005
Die Autobahn GmbH des Bundes (Niederlassung Ost) vergibt den Neubau von zwei Brückenbauwerken an der Autobahn A14 in Sachsen-Anhalt. Konkret werden zwei Einfeldbrücken über die Gräben A024 und A025005 errichtet, jeweils mit getrennten Überbauten für beide Richtungsfahrbahnen. Die Bauwerke haben Stützweiten von 9,16 m und 7,76 Metern und eine Breite von etwa 28,60 Metern. Das Auftragsvolumen umfasst neben den Brückenüberbauten aus Stahlbeton auch umfangreiche Tiefbauarbeiten mit rund 1.000 Metern Bohrpfählen und fast 24.000 Kubikmetern Rückbau einer Vorschüttung. Der geschätzte Auftragswert liegt bei etwa 3,34 Millionen Euro, die Angebotsfrist endet im Mai 2026.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
- Nachweis ordnungsgemäßer Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis ordnungsgemäßer Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Keine Verstöße gegen Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Mindestlohngesetz, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Eignungsnachweis über Präqualifikationsverzeichnis oder Eigenerklärung zur Eignung
- Fähigkeit zur Erbringung von Stahlbeton- und Tiefbauleistungen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde). Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 1. Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" an entsprechender Stelle auszufüllen und die oben geforderten Angaben unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen zu tätigen bzw. formlos als Anlage beizufügen. 2. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A. 3. Soweit zutreffend ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen.
Aufteilung in Lose
1 LotA 14_VKE 1.5_Neubau BW52A und BW53A * Neubau von 2 Einfeldbauwerken mit jeweils getrennten Überbauten je Richtungsfahrbahn * Stützweiten: 9,16 m bzw. 7,76 m * Breite zwischen Geländern: 28,60 m * Überbauquerschnitt: Stahlbetonplatte * ca. 1.000 m Ortbetongroßbohrpfähle * ca. 1.400 m3 Beton * ca. 360 t Betonstahl, ca. 15 t Spannstahl * ca. 24.000 m3 Rückbau Vorschüttung * ca. 2.500 m3 Bodenaushub * ca. 1.500 m3 Boden liefern und einbauen
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 23. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 22. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung