Bodenbelagsarbeiten für Kinderhaus-Neubau und Bestand
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Regensburg schreibt Bodenbelagsarbeiten für ein Kinderhaus aus, das aus einem Bestandsbau und einem Erweiterungsbau besteht. Der Auftrag umfasst die Verlegung von Linoleum auf ca. 1.275 m² Fläche sowie die Montage von Sockelleisten und Eingangsmattensystemen. Die Ausführungsdauer ist auf 40 Tage angesetzt.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Das Kinderhaus besteht aus 2 Bauteilen. Einem massiven Bestandsbau (UG, EG und OG) und einem Erweiterungsteil (EG und OG), welcher als Holzbau auf einer Betonbodenplatte erstellt wird. Es kommen auf allen Flächen Schnellzementestriche auf Dämmung (bauseits) zur Ausführung, welche größtenteils mit Linoleum belegt werden. Im UG ca. 85 m², im EG ca. 550 m² und im OG ca. 640 m². Die Vorarbeiten sind mit auszuführen. Zu den begrenzenden Wänden (Massiv+Putz, Holz, GK) sind Sockelleisten anzubringen. Im UG ca. 75 m (Lino), im EG ca. 250 m (Holz) und im OG ca. 335 m (Holz). An den vier Eingängen sind innenseitig Eingangsmattensysteme einzubauen.
Die Stadt Regensburg sucht einen Fachbetrieb für Bodenbelagsarbeiten in einem Kinderhaus. Das Projekt umfasst sowohl einen massiven Bestandsbau als auch einen neuen Holzbau, wobei insgesamt rund 1.275 Quadratmeter Fläche mit Linoleum belegt werden müssen. Zusätzlich zum Bodenbelag gehört die Anbringung von Sockelleisten sowie der Einbau von Eingangsmattensystemen an vier Eingängen zum Leistungsumfang. Die Arbeiten sind innerhalb eines Zeitraums von 40 Tagen zu erbringen. Es handelt sich um eine klassische handwerkliche Ausschreibung nach DIN 18365.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 GWB
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbusse von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 16a EU VOB/A nachgefordert.
Aufteilung in Lose
1 LotDas Kinderhaus besteht aus 2 Bauteilen. Einem massiven Bestandsbau (UG, EG und OG) und einem Erweiterungsteil (EG und OG), welcher als Holzbau auf einer Betonbodenplatte erstellt wird. Es kommen auf allen Flächen Schnellzementestriche auf Dämmung (bauseits) zur Ausführung, welche größtenteils mit Linoleum belegt werden. Im UG ca. 85 m², im EG ca. 550 m² und im OG ca. 640 m². Die Vorarbeiten sind mit auszuführen. Zu den begrenzenden Wänden (Massiv+Putz, Holz, GK) sind Sockelleisten anzubringen. Im UG ca. 75 m (Lino), im EG ca. 250 m (Holz) und im OG ca. 335 m (Holz). An den vier Eingängen sind innenseitig Eingangsmattensysteme einzubauen.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
Zeitplan
- 3. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 7. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung