TED·453050-2026·Schließt in 50 Tagen

Instandsetzung von BISON-Fahrzeugen

Niedersachsen
Rotenburg/Wümme, Germany·Veröffentlicht 2. Juli 2026
DienstleistungenFahrzeugwartungÖffentliche VerwaltungVerteidigungInstandsetzungFahrzeugtechnikBundeswehrOeffentliche VerwaltungRahmenvertrag
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
20. Aug. 2026
50 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Rotenburg (Wümme) schreibt einen Rahmenvertrag für die Instandsetzung von BISON-Fahrzeugen aus. Der Auftrag umfasst Dienstleistungen im Bereich der Fahrzeugwartung und -reparatur. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 20. August 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

6003076576-BwDLZ Rotenburg Wümme

VergabeHero-Einschätzung

Das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum in Rotenburg an der Wümme sucht einen Dienstleister für die Instandsetzung von BISON-Fahrzeugen. Bei den BISON-Fahrzeugen handelt es sich um spezielle Transport- oder Logistikfahrzeuge der Bundeswehr, die regelmäßig gewartet und repariert werden müssen, um ihre Einsatzbereitschaft zu gewährleisten. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag, der die langfristige Betreuung der Fahrzeuge sicherstellen soll. Der Auftrag wird ausschließlich nach dem Preis vergeben, was bedeutet, dass das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhält. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: 6003076576-RV Instandsetzung DB "BISON")

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-00006003076576-RV Instandsetzung DB "BISON"

Gesamtmenge

CPV 50117300Frist 20. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Wertung ausschließlich monitäre Aspekte

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 2. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 20. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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