Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Kärcher Futuretech GmbH

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

7. Juli 2026

TED·469170-2026

Beschaffung von Dekontaminationsmitteln für die Bundeswehr

Chemische ErzeugnisseVerteidigung und SicherheitÖffentliche VerwaltungVerteidigungBundeswehrChemikalienSicherheitstechnikOeffentliche BeschaffungVerteidigung
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr schreibt die Lieferung von Dekontaminationsmitteln in drei Losen aus. Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises.

Vollständige Beschreibung anzeigen

6003044846-BAAINBw E2.2N

VergabeHero-Einschätzung

Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) beschafft verschiedene Dekontaminationsmittel für den Einsatzbereich der Bundeswehr. Die Ausschreibung ist in drei Lose unterteilt, die sich auf spezifische chemische Produkte zur Dekontamination konzentrieren. Da es sich um ein Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb handelt, ist der Prozess auf eine direkte Beschaffung ausgelegt. Der Zuschlag wird rein über den Preis entschieden, wobei keine weiteren qualitativen Kriterien gewichtet werden.

Lose

Aufteilung in Lose

3 Lote
LOT-0001DEKONTAMINATIONSMITTEL KFT

.

CPV 24000000
LOT-0002Dekontaminationsmittel KFT 6.295-145.0

.

CPV 24000000
LOT-0003DEKONTAMINATIONSMITTEL

.

CPV 24000000
Bewertung

Zuschlagskriterien

3 Kriterien
  • price

    Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis

    100%
  • price

    Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis

    100%
  • price

    Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 8. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 7. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Kärcher Futuretech GmbH

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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