Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Rheinmetall MAN Military Vehicles GmbH

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

24. Juli 2026

TED·519896-2026

Beschaffung von Ersatzteilen für Axialkolbenpumpen und elektronische Baugruppen

Verteidigung und SicherheitErsatzteilbeschaffungÖffentliche VerwaltungVerteidigungBundeswehrErsatzteileMilitaertechnikLogistikOeffentliche Vergabe
Auftragswert
~€250k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr schreibt die Lieferung von Ersatzteilen für Axialkolbenpumpen und elektronische Baugruppen aus. Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

6003021429-BAAINBw E2.3Y

VergabeHero-Einschätzung

Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) beschafft Ersatzteile für militärische Ausrüstung. Der Auftrag umfasst zwei spezifische Bereiche: Axialkolbenpumpen sowie elektronische Baugruppen. Da es sich um ein Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb handelt, ist davon auszugehen, dass die Beschaffung bei einem bereits qualifizierten Lieferanten oder aufgrund technischer Exklusivität erfolgt. Der Zuschlag wird ausschließlich über den Preis entschieden.

Lose

Aufteilung in Lose

2 Lote
LOT-0001Los 1

Ersatzteilfolgebedarf (PUMPE, AXIALKOLBEN-)

CPV 35400000
LOT-0002Los 2

Ersatzteilfolgebedarf (ELEKTRONISCHE BAUTEILEBAUGRUPPE)

CPV 35400000
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis.

    100%
  • price

    Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis.

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 28. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 24. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Rheinmetall MAN Military Vehicles GmbH

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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