Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: KNDS Deutschland GmbH & Co. KG

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

12. Juni 2026

TED·454853-2026

Verteilerkästen für das Waffensystem Leopard 2

Verteidigung und SicherheitIndustriegüterÖffentliche VerwaltungVerteidigungVerteilerkaestenLeopard 2BundeswehrMilitaertechnikErsatzteileVerteidigung
Auftragswert
~€105k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr schreibt die Beschaffung von 15 Verteilerkästen für das Waffensystem Leopard 2 aus. Es handelt sich um eine direkte Beschaffung von Ersatzteilen bzw. Komponenten. Der Auftrag wird im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vergeben.

Vollständige Beschreibung anzeigen

6003013656-BAAINBw E2.5F Verteilerkästen, Waffensystem Leopard 2

VergabeHero-Einschätzung

Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr benötigt 15 spezielle Verteilerkästen für den Kampfpanzer Leopard 2. Da es sich um hochspezialisierte militärische Ausrüstung handelt, erfolgt die Vergabe in einem direkten Verhandlungsverfahren ohne vorherigen öffentlichen Teilnahmewettbewerb. Der Auftrag richtet sich an Unternehmen, die in der Lage sind, diese spezifischen Komponenten für das Waffensystem zu liefern. Der Fokus der Vergabe liegt rein auf dem Preis, sofern die technischen Anforderungen erfüllt werden.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-00006003013656-BAAINBw E2.5F Verteilerkästen, Waffensystem Leopard 2

15 Stück (EA)

CPV 35420000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    angemessener Preis bei Erfüllung der vorgegebenen Forderungen

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 2. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 12. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an KNDS Deutschland GmbH & Co. KG

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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