Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs HLF 20
Was wird ausgeschrieben
Die Gemeinde Erndtebrück schreibt die Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF 20) aus. Der Auftrag umfasst das Fahrgestell sowie den Aufbau. Weitere Beladungskomponenten sind in der Ausschreibung zwar erwähnt, werden jedoch zu einem späteren Zeitpunkt separat vergeben.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Angebot für die Lieferung eines HLF20 inkl. Beladung aufgeteilt in Los 1 HLF 20 | Teil A - Fahrgestell / Los 1 HLF 20 | Teil B – Aufbau Los 2 - Beladung HLF20 Los 3 - Beladung HLF20 Paratech Los 4 - Beladung HLF20 Leader Hinweis: Die hier genannten Lose werden hier nur veröffentlicht/genannt und zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben. Vorliegend wird hier nur Los 1 ausgeschrieben.
Die Gemeinde Erndtebrück beschafft ein neues Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug, kurz HLF 20, für ihre Feuerwehr. Das Fahrzeug besteht aus zwei Hauptkomponenten: dem Fahrgestell und dem feuerwehrtechnischen Aufbau. Obwohl in der Bekanntmachung weitere Lose für die Beladung genannt werden, konzentriert sich dieses Verfahren ausschließlich auf das Fahrzeug selbst. Die Bewertung der Angebote erfolgt zu 40 % über den Preis und zu 60 % über technische Merkmale sowie ein eingereichtes Konzept. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: 54 25 296_G - Erndtebrück - HLF20)
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Ausschluss bei rechtskräftiger Verurteilung gemäß § 123 GWB
- Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen unter „Bewerbungsbedingungen“ Ausgeschlossen werden Angebote von Bietern (gemäß § 123 GWB) wenn eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. §§ 232, 232a Abs. 1-5, 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach diesen Vorschriften steht einer Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Unternehmen werden von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. der AG/das Beratungsunternehmen auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 wird nicht angewendet, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt. Fakultative Ausschlussgründe können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Es werden nur Unterlagen nachgefordert, die nach §56 VGV nachgefordert werden dürfen.
Aufteilung in Lose
1 LotAngebot für die Lieferung eines HLF20 inkl. Beladung aufgeteilt in Los 1 HLF 20 | Teil A - Fahrgestell / Los 1 HLF 20 | Teil B - Aufbau
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price
Preis 40%, Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen unter "Wertungskriterien"
- quality
technische Merkmale und Bedingungen 30%, Konzeptbewertung 30 %, Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen unter "Wertungskriterien"
Zeitplan
- 25. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 24. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung