Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: KONE GmbH

Auftragswert

€41k

Zuschlag am

23. Juni 2026

TED·439455-2026

Erneuerung oder Installation einer Aufzugsanlage im Bauteil 1

Landkreis Berchtesgadener LandBad Reichenhall, GermanyVeröffentlicht 26. Juni 2026
Auftragswert
~€115k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landkreis Berchtesgadener Land schreibt die Installation oder Erneuerung einer Aufzugsanlage für das Bauteil 1 aus. Es handelt sich um ein offenes Verfahren für Bauleistungen im Bereich der Aufzugsmontage. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises.

Vollständige Beschreibung anzeigen

46010 Aufzugsanlage BT 1

VergabeHero-Einschätzung

Der Landkreis Berchtesgadener Land sucht einen Auftragnehmer für die technische Ausstattung eines Gebäudes, konkret geht es um eine Aufzugsanlage im sogenannten Bauteil 1. Da es sich um eine öffentliche Ausschreibung handelt, wird der Auftrag im offenen Verfahren vergeben, wobei der günstigste Preis den Zuschlag erhält. Das Projekt fällt unter die Kategorie der Bauleistungen und erfordert spezialisierte Kenntnisse in der Aufzugstechnik. Da keine weiteren Kriterien wie Qualität oder Zeitplan genannt sind, liegt der Fokus rein auf der wirtschaftlichsten Umsetzung.

BauleistungenGebäudetechnikÖffentliche VerwaltungAufzugstechnikBauleistungenOeffentliche VerwaltungInfrastrukturGebaeudetechnik
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-000046010 Aufzugsanlage BT 1

46010 Aufzugsanlage BT 1

CPV 45313000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 26. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 23. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an KONE GmbH · €41k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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