Generika-Rabattvereinbarungen für Antibiotika
Was wird ausgeschrieben
Die GWQ ServicePlus AG schreibt wirkstoffselektive Rabattvereinbarungen für die Lieferung von Antibiotika-Fertigarzneimitteln gemäß § 130a Abs. 8 SGB V aus. Die Vergabe ist in 16 wirkstoffbezogene Fachlose unterteilt (Amoxicillin+Clavulansäure, Clarithromycin, Fosfomycin, Linezolid, Meropenem, Roxithromycin, Tobramycin). Pro Los wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Angebotsfrist ist der 20. Mai 2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Es ist beabsichtigt, mit pharmazeutischen Unternehmen wirkstoffselektive Rabattvereinbarungen im Sinne des § 130a Abs. 8 SGB V über die Lieferung von Fertigarzneimitteln gemäß den in elektronischer Form zur Verfügung stehenden Vergabeunterlagen zu schließen. Die Vergabe ist in wirkstoffbezogene Fachlose unterteilt. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Vertragsbedingungen und die Preisblätter zu den einzelnen Fachlosen als Bestandteil der Vergabeunterlagen verwiesen.
Die GWQ ServicePlus AG (eine Einkaufsgemeinschaft deutscher Krankenkassen) vergibt Rahmenverträge für Generika-Antibiotika an pharmazeutische Unternehmen. Der Auftrag ist in 16 Fachlose aufgeteilt — das heißt, für verschiedene Wirkstoffe (z. B. Amoxicillin, Linezolid, Meropenem) werden separate Verträge vergeben, wobei pro Los bis zu drei Anbieter zum Zuge kommen können. Die Verträge regeln Rabatte auf Fertigarzneimittel, die dann von den teilnehmenden Krankenkassen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Bewerber müssen die Eignungskriterien nach § 123 GWB erfüllen (keine Ausschlussgründe). Die Zuschlagskriterien basieren ausschließlich auf dem Preis.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eignung nach § 123 Abs. 1 GWB (keine Ausschlussgründe)
- Pharmazeutische Herstellerlaubnis für Generika
- Fähigkeit zur Lieferung von Antibiotika-Fertigarzneimitteln
- Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Unternehmen pro Los
- Teilnahme an der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB keine
Aufteilung in Lose
16 LoteAbschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
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Abschluss eines Generikarabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmen. Details dazu sowie zu den teilnehmenden Krankenkassen und den Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Zuschlagskriterien
16 Kriterien- price1%
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Zeitplan
- 30. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 20. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung