Qualifizierungsmaßnahme für benachteiligte Jugendliche (STEP)

Was wird ausgeschrieben
Der Hochtaunuskreis schreibt eine Qualifizierungsmaßnahme für junge Menschen im Alter von 16 bis 27 Jahren aus, die Unterstützung beim Einstieg in den Ausbildungsmarkt benötigen. Das Projekt läuft über vier Jahre vom 01.10.2026 bis zum 30.09.2030 und umfasst die Bereitstellung von fünf Maßnahmeplätzen. Dabei wird eine Vergütungsgarantie für drei Teilnehmerplätze gewährt.
Vollständige Beschreibung anzeigen
- STEP- Start, Training, Einstieg, Perspektive. Aktuell bricht fast jede dritte Person in Ausbildung in Hessen ihre Ausbildung vorzeitig ab. Die Gründe hierfür sind vielfältig, aber häufig werden eine zu hohe Belastung, familiäre Probleme oder psychische Schwierigkeiten als Gründe benannt. Die Zielgruppe dieser Maßnahme ist sehr heterogen und umfasst junge Menschen im Alter von 16 bis 27 Jahren, die aufgrund vielfältiger Voraussetzungen bisher keinen Ausbildungs-platz auf dem ersten Ausbildungsmarkt gefunden haben und einer besonderen Unterstützung bedürfen. Es handelt sich um Jugendliche, denen es aus multiplen Gründen nicht möglich ist, eine Regelausbildung in Vollzeit zu absolvieren. Das Ziel dieser Maßnahme ist, benachteiligte junge Menschen in der Vorbereitung auf eine Berufsausbildung zu unterstützen und den Einstieg durch eine geförderte kooperative Ausbildung in Teilzeit eng zu flankieren, um im Nachgang eine Eingliederung in eine Regelausbildung (in Teilzeit) zu ermöglichen. Die Maßnahme unterteilt sich in insgesamt drei Stufen mit unterschiedlichen Zielsetzungen. Die Gesamtmaßnahme beginnt am 01.10.2026 und endet am 30.09.2030. Sie endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es sind 5 Maßnahmeplätze vorzuhalten. Eine Vergütungsgarantie für 3 Teilnehmerplätze wird von Seiten des Auftraggebers gewährleistet.
Der Hochtaunuskreis sucht einen Bildungsträger für das Projekt STEP (Start, Training, Einstieg, Perspektive). Ziel ist es, benachteiligte Jugendliche, die keine reguläre Vollzeitausbildung absolvieren können, durch eine kooperative Teilzeitausbildung zu fördern und auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten. Die Maßnahme erstreckt sich über einen Zeitraum von vier Jahren und umfasst fünf Plätze, wobei der Kreis für drei Plätze eine Vergütung garantiert. Interessierte Anbieter müssen ein pädagogisches Konzept einreichen, das mit 60 Prozent in die Bewertung einfließt, während der Preis mit 40 Prozent gewichtet wird.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
- Einreichung eines detaillierten Bieterkonzepts
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Siehe §§ 123, 124 GWB. Nachforderungen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben.
Aufteilung in Lose
1 Lot- STEP- Start, Training, Einstieg, Perspektive. Aktuell bricht fast jede dritte Person in Ausbildung in Hessen ihre Ausbildung vorzeitig ab. Die Gründe hierfür sind vielfältig, aber häufig werden eine zu hohe Belastung, familiäre Probleme oder psychische Schwierigkeiten als Gründe benannt. Die Zielgruppe dieser Maßnahme ist sehr heterogen und umfasst junge Menschen im Alter von 16 bis 27 Jahren, die aufgrund vielfältiger Voraussetzungen bisher keinen Ausbildungs-platz auf dem ersten Ausbildungsmarkt gefunden haben und einer besonderen Unterstützung bedürfen. Es handelt sich um Jugendliche, denen es aus multiplen Gründen nicht möglich ist, eine Regelausbildung in Vollzeit zu absolvieren. Das Ziel dieser Maßnahme ist, benachteiligte junge Menschen in der Vorbereitung auf eine Berufsausbildung zu unterstützen und den Einstieg durch eine geförderte kooperative Ausbildung in Teilzeit eng zu flankieren, um im Nachgang eine Eingliederung in eine Regelausbildung (in Teilzeit) zu ermöglichen. Die Maßnahme unterteilt sich in insgesamt drei Stufen mit unterschiedlichen Zielsetzungen. Die Gesamtmaßnahme beginnt am 01.10.2026 und endet am 30.09.2030. Sie endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es sind 5 Maßnahmeplätze vorzuhalten. Eine Vergütungsgarantie für 3 Teilnehmerplätze wird von Seiten des Auftraggebers gewährleistet.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, wobei zur Ermittlung des Zuschlags sowohl das vom Bieter einzureichende Bieterkonzept mit 60% als auch der Preis mit 40% ausschlaggebend ist. Zur Feststellung des bestplatzierten Anbieters wird dessen Angebotspreis und Konzept anhand einer Bewertungsmatrix (Anlage III) analysiert. In deren Teil A sind auch die spezifischen/fachlichen Ausschlusskriterien benannt.
- price
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, wobei zur Ermittlung des Zuschlags sowohl das vom Bieter einzureichende Bieterkonzept mit 60% als auch der Preis mit 40% ausschlaggebend ist. Zur Feststellung des bestplatzierten Anbieters wird dessen Angebotspreis und Konzept anhand einer Bewertungsmatrix (Anlage III) analysiert. In deren Teil A sind auch die spezifischen/fachlichen Ausschlusskriterien benannt.
Zeitplan
- 29. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 3. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung