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Bauüberwachung für den Umbau der Oberleitungsanlage in Neustadt am Rübenberge

Niedersachsen
Frankfurt Main, Germany·Veröffentlicht 1. Juli 2026
IngenieurdienstleistungenBauleistungenVerkehrSchienenverkehrÖffentliche VerwaltungBauueberwachungBahninfrastrukturOberleitungsanlageIngenieurleistungenOeffentliche Auftraege
Auftragswert
~€250k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
31. Juli 2026
31 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die DB InfraGO AG schreibt die Bauüberwachungsleistungen für den Umbau der Oberleitungsanlage (OLA) in Neustadt am Rübenberge aus. Der Auftrag umfasst die fachliche Begleitung der Baumaßnahmen zur Modernisierung der Bahninfrastruktur. Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Bauüberwachung für Umbau OLA Neustadt am Rübenberge

VergabeHero-Einschätzung

Die DB InfraGO AG, eine Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn für den Betrieb der Schieneninfrastruktur, sucht einen Dienstleister für die Bauüberwachung beim Umbau der Oberleitungsanlage in Neustadt am Rübenberge. Die Bauüberwachung stellt sicher, dass die Arbeiten an der Stromversorgung für die Züge fachgerecht und gemäß den Sicherheitsvorgaben ausgeführt werden. Da es sich um ein technisches Projekt im Bahnbereich handelt, sind spezifische Kenntnisse in der Überwachung von Oberleitungsanlagen erforderlich. Der Auftrag wird nach einem Verhandlungsverfahren vergeben, wobei sowohl der Preis als auch qualitative Faktoren in die Bewertung einfließen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Einhaltung der Ausschlusskriterien gemäß § 123 und § 124 GWB
  • Nachweis der Eignung gemäß § 51 Abs. 2 SektVO
  • Beachtung der Vorgaben gemäß § 16a Abs. 1 VOB/A-EU

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §123 und §124 GWB vor. Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-000126FEI87492_Bauüberwachung für Umbau OLA Neustadt am Rübenberge

Bauüberwachung für Umbau OLA Neustadt am Rübenberge

CPV 71521000
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 5 Punkte. Alle Angebote ab dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises erhalten 0 Punkte. Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Angebotspreis und dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises linear interpoliert.

    80%
  • quality

    Der Belegungsfaktor wird wie folgt ermittelt: Die "Wertungssumme (Spalte J)" entspricht der kalkulierten Gesamtsumme der MM der Kategorien "A+Q" und wird aus der Anlage 3.0 des Ingenieurvertrages ermittelt. Die Zuordnung der Personale zu den Kategorien erfolgt gemäß Anlage 2.0 "Personaleinsatzliste". Im Rahmen der Berechnung werden die Mannmonate der Kategorie "Q" nur mit maximal 30 Prozent der Gesamtsumme "A+Q" berücksichtigt. Die Monate „Einsatzzeit" sind der für den Belegungsfaktor relevante Zeitabschnitt und ergeben sich aus den Bauphasen BAU-AN inkl. Vor- und Nacharbeiten BÜW (x). Bei Aufgliederung der Baumaßnahme in mehrere Projekte oder Teilprojekte wird die Einsatzzeit (Monat) jeweils nur 1-fach gezählt. Der Belegungsfaktor ergibt sich als Quotient aus der ermittelten „Wertungssumme“ und der Monate Einsatzzeit. Bei diesem Wertungskriterium erhält das Angebot mit dem höchsten Belegungsfaktor 5 Punkte, alle weiteren Angebote werden im prozentualen Verhältnis zum höchsten Belegungsfaktor bewertet. Entsprechende Erklärungen/ Nachweise zu den gekennzeichneten Kriterien sind mit der Angebotsabgabe vorzulegen.

    20%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 1. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 31. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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