Trinkwassermonitoring für die Ortsumfahrung Kauerndorf (B 289)
Was wird ausgeschrieben
Das Staatliche Bauamt Bayreuth schreibt Leistungen für das Trinkwassermonitoring im Rahmen des Projekts B 289 Ortsumfahrung Kauerndorf aus. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Bereich der Ingenieurleistungen. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 13. Juli 2026.
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B 289 Ortsumfahrung Kauerndorf
Das Staatliche Bauamt Bayreuth sucht einen Dienstleister für das Trinkwassermonitoring im Zuge des Neubaus der Ortsumfahrung Kauerndorf (Bundesstraße 289). Dabei wird die Qualität und Beschaffenheit des Trinkwassers im Umfeld der Baumaßnahme überwacht, um sicherzustellen, dass keine Beeinträchtigungen durch die Bauarbeiten entstehen. Es handelt sich um eine spezialisierte ingenieurtechnische Dienstleistung, die für den Umweltschutz und die Einhaltung gesetzlicher Auflagen bei großen Infrastrukturprojekten notwendig ist. Interessierte Unternehmen müssen die üblichen gesetzlichen Ausschlusskriterien erfüllen und ihre Eignung nachweisen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Erklärung zu Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Erklärung zu Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz
- Erklärung zu Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
- Erklärung zu Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Aufteilung in Lose
1 LotB 289 Ortsumfahrung Kauerndorf
Zeitplan
- 11. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 13. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung