Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Jäger Ingenieure GmbH

Auftragswert

€212k

Zuschlag am

15. Mai 2026

TED·456601-2026

Fachplanung Tragwerksplanung für ein Sitzungssaalgebäude am Amts- und Landgericht Hof

Bayern
Bayreuth, Germany·Veröffentlicht 2. Juli 2026
IngenieurdienstleistungenBauplanungÖffentliche VerwaltungBauwesenTragwerksplanungIngenieurleistungenOeffentliches BauwesenJustizbauHochbau
Auftragswert
~€200k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Staatliche Bauamt Bayreuth schreibt die Leistungen der Tragwerksplanung für den Neubau eines Sitzungssaalgebäudes am Amts- und Landgericht Hof aus. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Bereich der Ingenieurplanung. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Fachplanung Tragwerksplanung für die Errichtung eines Sitzungssaalgebäudes für das Amts- und Landgericht Hof.

VergabeHero-Einschätzung

Das Staatliche Bauamt Bayreuth sucht einen Fachplaner für die Tragwerksplanung beim Neubau eines neuen Sitzungssaalgebäudes für das Amts- und Landgericht in Hof. Die Tragwerksplanung umfasst dabei die statische Berechnung und Konstruktion des Gebäudes, um dessen Standsicherheit und Stabilität zu gewährleisten. Da es sich um ein öffentliches Justizgebäude handelt, sind hohe Anforderungen an die Planungssicherheit und Qualität zu erwarten. Der Auftrag richtet sich an Ingenieurbüros, die Erfahrung mit komplexen öffentlichen Bauvorhaben haben.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-000026DE Tragwerksplanung

Fachplanung Tragwerksplanung für die Errichtung eines Sitzungssaalgebäudes für das Amts- und Landgericht Hof.

CPV 71300000
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    gem. Zuschlagskriterien

  • quality

    gem. Zuschlagskriterien

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 2. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 15. Mai 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Jäger Ingenieure GmbH · €212k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

VergabeHero