Planung und Überwachung von Schadstoffanalyse, Abbruch und Altlastenentsorgung für Justizgebäude in Hof

Was wird ausgeschrieben
Das Staatliche Bauamt Bayreuth schreibt Planungs- und Überwachungsleistungen für die Schadstoffanalyse, den Abbruch sowie die Altlastenentsorgung eines ehemaligen Sitzungssaals in Hof aus. Diese Maßnahmen dienen der Vorbereitung eines Neubaus für ein Justizgebäude. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 20. Juli 2026.
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Planung und Überwachung der Schadstoffanalyse, Abbrucharbeiten und Altlastentsorgung ehem. Sitzungssaal für den Neubau von einem Sitzungssaalgebäude der Justiz in Hof.
Das Staatliche Bauamt Bayreuth sucht einen Dienstleister für die fachliche Planung und Überwachung von Rückbauarbeiten. Konkret geht es um die Analyse von Schadstoffen, den anschließenden Abbruch eines ehemaligen Sitzungssaals sowie die fachgerechte Entsorgung von Altlasten in Hof. Diese Arbeiten sind notwendig, um das Baufeld für ein neues Justizgebäude freizumachen. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung durch den Ausschluss von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im Bereich Arbeitsrecht und Schwarzarbeit belegen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Erklärung zu Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Erklärung zu Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz
- Erklärung zu Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
- Erklärung zu Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Aufteilung in Lose
1 LotPlanung und Überwachung der Schadstoffanalyse, Abbrucharbeiten und Altlastentsorgung ehem. Sitzungssaal für den Neubau von einem Sitzungssaalgebäude der Justiz in Hof.
Zeitplan
- 17. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 20. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung