Vergleichende Prüfung der Haushaltsstruktur 2027 für hessische Städte und Gemeinden
Was wird ausgeschrieben
Der Hessische Rechnungshof vergibt eine comparative Prüfung der Haushaltsstruktur für das Jahr 2027 an hessische Städte und Gemeinden. Der Auftrag umfasst die Untersuchung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der kommunalen Körperschaften sowie die Bewertung der Haushaltsstabilität im Prüfungszeitraum. Die Vergabe erfolgt zu einem Festpreis von 450.000 EUR inklusive Umsatzsteuer, verteilt auf fünf Raten für die Prüfung und eine Schlussrechnung für den Gesamtbericht.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Der Auftrag wird zu einem Festpreis von 450.000 EUR einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe und aller Nebenkosten vergeben. Auf die Vergleichende Prüfung entfallen 375.000 EUR, Zahlung in fünf Raten und auf den Gesamtbericht (Schlussrechnung) 75.000 EUR.
Der Hessische Rechnungshof – Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften vergibt eine comparative Prüfung der Haushaltsstruktur für das Jahr 2027. Der Auftragnehmer soll die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von hessischen Städten und Gemeinden untersuchen und Feststellungen zur Haushaltsstabilität treffen. Die Prüfung basiert auf dem hessischen Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften (ÜPKKG). Der Auftrag wird zu einem Festpreis von 450.000 EUR inklusive Umsatzsteuer vergeben, wobei 375.000 EUR auf die Prüfung (fünf Raten) und 75.000 EUR auf den Gesamtbericht entfallen. Bewerber müssen die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB erfüllen und ihre Leistungsfähigkeit nachweisen.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Nachweis der Leistungsfähigkeit gemäß Bewertungskriterien (Skala 0-5)
- Erfüllung der gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123-126 GWB
- Vollständigkeit der geforderten Erklärungen und Nachweise
- Erfahrung mit kommunaler Finanzprüfung
- Kenntnisse im hessischen Kommunalrecht (ÜPKKG)
- Fähigkeit zur Analyse von Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
- Eignung für comparative Haushaltsprüfungen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Bepunktung der Vollständigkeit der geforderten Erklärungen/ Nachweise (Bewertungsfaktor 2) sowie vorstehende Angaben zur Leistungsfähigkeit in einer Skala 0 bis 5 multipliziert mit dem angegebenen Bewertungsfaktor. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise jeweils für jeden Teilnehmer der Gemeinschaft getrennt beizufügen.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Prüfung richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG). Der Auftragnehmer wird die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Körperschaften für jedes Jahr des Prüfungszeitraums untersuchen und Feststellungen zur Haushaltsstabilität treffen. Aufbauend auf den Feststellungen zur Haushaltslage der einzelnen Jahre ist die Haushaltslage im Prüfungszeitraum insgesamt einzuordnen. Der Auftragnehmer wird die Ursachen für die Haushaltslage feststellen und Vorschläge entwickeln, mit welchen Methoden und Konsolidierungsmaßnahmen ein ausgeglichener Haushalt erreicht oder gesichert werden kann. Aus den Prüfungsfeststellungen sind Empfehlungen abzuleiten und - soweit möglich - Ergebnisverbesserungspotenziale darzustellen. Der Auftragnehmer wird die formale Behandlung der Jahresabschlüsse prüfen, die Risikovorbeugung zur Vermeidung doloser Handlungen nach Ziffer 14 des Vertrags untersuchen und die Nachschau nach Ziffer 10 des Vertrags vornehmen. Schwerpunkte der Prüfung sind: • Untersuchung der Gebührenkalkulationen einzelner Gebührenhaushalte gemäß dem Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) • Tageseinrichtungen für Kinder (Angebot, Steuerungskomponenten gemäß Prüfungshandbuch, Personalausstattung / Fachkräftemangel, Auswirkung des "Gute-Kita-Gesetz" auf die kommunalen Haushalte) • Wirtschaftlichkeit der allgemeinen Verwaltung • Verwaltungsdigitalisierung / KI • Digitale interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) • Feststellungen und Vorschläge zur Entbürokratisierung Eine zentrale Fragestellung wird die Investitions- und Instandhaltungstätigkeit der Kommunen sein (Infrastruktur und Gebäude). In der Analyse sind insbesondere geplante vs. nicht umgesetzte Projekte zu betrachten und die Gründe für eine Nichtumsetzung zu ermitteln. Sind den Investitionsmaßnahmen Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Folgekostenbetrachtungen vorausgegangen? Sind - in Anknüpfung an vorangegangene Prüfungserfahrungen der Überörtlichen Prüfung - Erheblichkeitsgrenzen definiert? Die Verwendung von Fördermitteln nach dem Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) bzw. dem Hessischen Infrastrukturförderungsgesetz (HIFG) ist in dieses Prüffeld einzubeziehen. Die Prüfungsergebnisse sind einzuordnen sowie daraus folgend praxisrelevante Empfehlungen zu erarbeiten und auszusprechen. Die Prüfung orientiert sich an vorangegangenen Haushaltsstrukturprüfungen. Einzelheiten und weitere Prüfungsinhalte ergeben sich aus dem Angebot, dem Prüfungshandbuch nach Ziffer 13 des Vertrags sowie dem Merkblatt nach Ziffer 16 des Vertrags. Prüfungsgegenstand: 16 Städte und Gemeinden, die vergleichend zu prüfen sind. Diese werden im Verhandlungsverfahren aus folgenden 18 Städten und Gemeinden ausgewählt: Alsbach-Hähnlein, Altenstadt, Bad Endbach, Bad Orb, Ebsdorfergrund, Ehringshausen, Heuchelheim, Hofgeismar, Hünfelden, Laubach, Niestetal, Oberzent, Oestrich-Winkel, Rimbach, Rüdesheim am Rhein, Schlitz, Staufenberg, Wehrheim Prüfungszeitraum ist die Zeit vom 1. Januar 2022 bis Prüfungsbeginn.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- quality50%
siehe Anlagen
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siehe Anlagen
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siehe Anlagen
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Festpreis
Zeitplan
- 30. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 1. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung