Ersatzneubau eines Brückenbauwerks (BW 8) inklusive Verkehrssicherung
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt den Ersatzneubau eines Brückenbauwerks (BW 8) im Bereich der A 643 aus. Der Auftrag umfasst neben den eigentlichen Bauleistungen auch die notwendige Verkehrssicherung während der Bauphase. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren als Bauauftrag.
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262-26-5018-A 643, BW 8, Ersatzneubau, Verkehrssicherung
Die Autobahn GmbH des Bundes plant den Ersatzneubau eines Brückenbauwerks, das unter der Bezeichnung BW 8 geführt wird und sich im Bereich der Autobahn A 643 befindet. Neben den baulichen Maßnahmen ist auch die Verkehrssicherung ein wesentlicher Bestandteil des Auftrags, um den Verkehrsfluss während der Bauzeit aufrechtzuerhalten. Es handelt sich um ein klassisches Bauprojekt im Bereich der Verkehrsinfrastruktur, bei dem der Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt. Interessierte Unternehmen müssen die üblichen Nachweise zur Eignung, wie etwa die steuerliche Zuverlässigkeit und die Einhaltung von Sozialversicherungspflichten, erbringen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB
- Nachweis zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis zur ordnungsgemäßen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und Mindestlohngesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 Lot262-26-5018-A 643, BW 8, Ersatzneubau, Verkehrssicherung
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 9. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 24. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung