Planungsleistungen für Lärmschutzanlagen am Lappersdorfer Kreisel
Was wird ausgeschrieben
Das Staatliche Bauamt Regensburg schreibt Planungsleistungen für Lärmschutzwände am Lappersdorfer Kreisel aus. Der Auftrag umfasst die Objektplanung für Ingenieurbauwerke sowie die Tragwerksplanung unter Anwendung der BIM-Methodik. Die Leistungsphasen 1-3, 6 und 8 sind für die Objektplanung sowie 3 und 6 für die Tragwerksplanung vorgesehen.
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Lappersdorfer Kreisel - Lärmschutzwände Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke und Leistungen der Tragwerksplanung Verfahrensgegenstand: Vergabe der Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1-3, 6 und 8 gem. §§ 41 ff. und der besonderen Leistungen unter Anwendung der BIM-Methodik. Vergabe der Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphase 3 und 6 gem. §§ 49 ff. und der besonderen Leistungen unter Anwendung der BIM-Methodik.
Das Staatliche Bauamt Regensburg sucht ein Planungsbüro für die Errichtung von Lärmschutzwänden am Lappersdorfer Kreisel. Dabei geht es um die fachliche Planung der Ingenieurbauwerke und die statische Tragwerksplanung, wobei die moderne BIM-Methodik (Building Information Modeling) für eine digitale Bauwerksplanung zwingend anzuwenden ist. Der Auftrag deckt verschiedene Leistungsphasen ab, von der Grundlagenermittlung bis zur Vorbereitung der Vergabe und der Bauoberleitung. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung nachweisen und die gesetzlichen Ausschlusskriterien erfüllen.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Erklärung zu Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Erklärung zu Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz
- Erklärung zu Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
- Erklärung zu Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
- Einhaltung der elektronischen Angebotsabgabe
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Aufteilung in Lose
1 LotLappersdorfer Kreisel - Lärmschutzwände Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke und Leistungen der Tragwerksplanung ------ Verfahrensgegenstand: Vergabe der Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1-3, 6 und 8 gem. §§ 41 ff. und der besonderen Leistungen unter Anwendung der BIM-Methodik. Vergabe der Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphase 3 und 6 gem. §§ 49 ff. und der besonderen Leistungen unter Anwendung der BIM-Methodik. ------ Das Projekt SPR – Nordspange Regensburg stellt ein gemeinsames Infrastrukturvorhaben der Bundesrepublik Deutschland, der Stadt und des Landkreises Regensburg sowie des Marktes Lappersdorf dar. Ziel des Projekts ist die verkehrliche Entlastung des nördlichen Stadtgebiets von Regensburg durch die Schaffung einer leistungsfähigen Verbindung zwischen Innenstadt und Stadtrand. Das Gesamtvorhaben umfasst den Ausbau der Nordgaustraße, den Neubau der Sallerner Regenbrücke sowie die Umgestaltung des Lappersdorfer Kreisverkehrs. Auf der östlichen Seite der Direktrampe ab Ende Widerlager Überführungsbauwerk bis zum Anschluss an die B 16 wird am Widerlagerbereich der bestehenden Regenbrücke eine Lärmschutzwand mit einer Höhe von 3 m ausgeführt (s. auch Unterlage 11 zur Planfeststellung). Weiter wird die bestehende Lärmschutzwand östlich der Direktrampe Ost A 93 – B 16 auf einer Länge von ca. 80 m an die neue Lage der Fahrbahn angepasst und nach Osten verlegt. Um die Grenzwerte westlich der A 93 im Bereich des Marktes Lappersdorf weitgehend einhalten zu können, ist eine Erhöhung der bestehen-den Lärmschutzwand westlich der R 18 um 2,0 m erforderlich. Die Wand wird im Bereich des Innerortsanschlusses Lappersdorf um ca. 24,5 m verlängert. Im Bereich der Direktrampe West wird die bestehende Lärmschutzwand westlich der Fahrbahn auf einer Länge von ca. 165 m den neuen Verhältnissen angepasst, an den westlichen Fahrbahnrand der Direktrampe West verlegt und in der Weiterführung der Straße auf einer Länge von 170 m und einer Höhe von 3,00 m neu ausgeführt (siehe auch Unterlage 11 zur Planfeststellung). Der Auftragnehmer wird mit der Planung von insgesamt acht unterschiedlichen Lärmschutzwänden beauftragt. Diese sind in der Projektbeschreibung aufgeführt.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle (Unter-)Kriterien und deren Wichtung sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/289046
- price
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle (Unter-)Kriterien und deren Wichtung sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/289046
Zeitplan
- 21. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 18. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung