Digitalisierung und Verscannung von Bauakten
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Regensburg vergibt einen Dienstleistungsauftrag zur Digitalisierung ihrer Bauakten. Ziel ist die Umstellung auf elektronisches Dokumentenmanagement unter Beibehaltung der rechtlichen Beweiskraft der Digitalisate. Die Angebote werden ausschließlich nach dem Preis vergeben.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Im Zuge der Umstellung der Stadtverwaltung Regensburg auf elektronisches Dokumentenmanagement werden die bei der Stadt Regensburg vorhandenen Bauakten mit der Zielsetzung digitalisiert, die Beweiskraft des Digitalisats im Vergleich zum Papieroriginal aufrecht zu erhalten.
Die Stadt Regensburg lässt ihre Bauakten digitalisieren, um die Verwaltung auf ein elektronisches Dokumentenmanagement umzustellen. Der Auftrag umfasst das Scannen aller vorhandenen Bauakten — also Baupläne, Genehmigungen und related Dokumente — mit dem Anspruch, dass die digitalen Kopien die gleiche rechtliche Beweiskraft wie die Papieroriginale behalten. Die Angebotsfrist endet am 26. Mai 2026. Bieter müssen unter anderem nachweisen, dass sie in den letzten zwei Jahren nicht wegen Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das Mindestlohngesetz oder das Arbeitnehmerentsendegesetz verurteilt wurden.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß §§ 123-126 GWB (keine Ausschlussgründe)
- Keine Verurteilungen wegen Schwarzarbeit (§ 21 SchwarzArbG)
- Keine Verstöße gegen Mindestlohngesetz (§ 19 MiLoG)
- Keine Verstöße gegen Arbeitnehmerentsendegesetz (§ 21 AEntG)
- Keine Verstöße gegen Aufenthaltsgesetz (§ 98c AufenthG)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes - gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vertragsunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. 56 VgV nachgefordert.
Aufteilung in Lose
1 LotIm Zuge der Umstellung der Stadtverwaltung Regensburg auf elektronisches Dokumentenmanagement werden die bei der Stadt Regensburg vorhandenen Bauakten mit der Zielsetzung digitalisiert, die Beweiskraft des Digitalisats im Vergleich zum Papieroriginal aufrecht zu erhalten.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
100
Zeitplan
- 16. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 26. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung