Realisierungswettbewerb fuer den Neubau der Paul-Meyle-Schule in Heilbronn

Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Heilbronn schreibt einen hochbaulichen und freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb fĂŒr den Neubau einer SBBZ-Schule im Stadtteil Sontheim aus. Ziel ist die Findung einer architektonisch und funktional optimalen Lösung fĂŒr den wachsenden Raumbedarf der Paul-Meyle-Schule. Das Verfahren richtet sich an Architekten und Landschaftsarchitekten.
VollstÀndige Beschreibung anzeigen
Bereits in der Machbarkeitsstudie und Standortanalyse zur Weiterentwicklung der Paul Meyle Schule (DS 328/2025) wurde auf Basis der prognostizierten Schulentwicklung ein erheblicher zusĂ€tzlicher Raumbedarf festgestellt. Ausgehend von den SchĂŒlerzahlen der vergangenen Jahre wird bis zum Schuljahr 2034/2035 von einem Anstieg auf rund 435 SchĂŒlerinnen und SchĂŒler ausgegangen. Der hieraus resultierende Bedarf an Klassen und FlĂ€chen ĂŒbersteigt die vorhandenen KapazitĂ€ten am bestehenden Standort deutlich und kann dort nicht mehr pĂ€dagogisch sinnvoll abgebildet werden. Um der prognostizierten Entwicklung gerecht zu werden und gleichzeitig tragfĂ€hige schulorganisatorische Strukturen zu gewĂ€hrleisten, ist neben einer Erweiterung am bestehenden Standort die parallele Entwicklung eines zusĂ€tzlichen Schulstandortes erforderlich. Aufgabe ist es, zukunftsfĂ€hige rĂ€umliche Lösungen zu schaffen, die den pĂ€dagogischen Anforderungen entsprechen und eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Schulangebots ermöglichen. Daher soll im Heilbronner Stadtteil Sontheim eine neue SBBZ-Schule entstehen. Vor diesem Hintergrund hat sich der Gemeinderat fĂŒr die DurchfĂŒhrung eines hochbaulichen und freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs entschieden. Ziel ist es, die bestmögliche architektonische, funktionale, stĂ€dtebauliche, freirĂ€umliche sowie wirtschaftliche und nachhaltige Lösung fĂŒr die Entwicklung der Paul Meyle Schule beziehungsweise eines ergĂ€nzenden Schulstandortes zu finden. Die Aufgabenstellung ist in Teil B der Auslobung ausfĂŒhrlich beschrieben.
Die Stadt Heilbronn plant den Bau eines neuen Schulstandortes fĂŒr das SonderpĂ€dagogische Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) Paul-Meyle-Schule im Stadtteil Sontheim, da die SchĂŒlerzahlen bis 2034 deutlich steigen werden. Um die bestmögliche architektonische und stĂ€dtebauliche Lösung zu finden, fĂŒhrt die Stadt einen Realisierungswettbewerb fĂŒr Architekten und Landschaftsarchitekten durch. Teilnehmende mĂŒssen ihre fachliche Eignung durch den Nachweis der entsprechenden Berufsbezeichnung belegen. Der Wettbewerb dient als Grundlage fĂŒr die spĂ€tere Beauftragung der Planungsleistungen.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Nachweis der Berechtigung zur FĂŒhrung der Berufsbezeichnung Architekt/in
- Nachweis der Berechtigung zur FĂŒhrung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergÀnzt werden können: Nach Ermessen des Auftraggebers können fehlende Bewerberunterlagen nach Fristablauf auf Nachforderung des Auftraggebers nachgefordert werden. Eine Nachforderung fehlender Bewerberunterlagen steht grundsÀtzlich im Ermessen des Auftraggebers.
Aufteilung in Lose
1 LotTeilnahmeberechtigt sind natĂŒrliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfĂŒllen. Bei natĂŒrlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfĂŒllt, wenn sie gemÀà Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung "Architektin / Architekt" "Landschaftsarchitektin / Landschaftsarchitekt" zu fĂŒhren. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfĂŒllt die fachlichen Anforderungen, wer ĂŒber ein Diplom, PrĂŒfungszeugnis oder sonstigen BefĂ€higungsnachweis verfĂŒgt, dessen Anerkennung gemÀà der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU- "Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewĂ€hrleistet ist. Auf Grund der besonderen Anforderungen an die Gestaltung der Freianlagen ist die Bildung einer Bewerbergemeinschaft von Architekten und Landschaftsarchitekten zwingend. Sind die Anforderungen in einem Unternehmen gegeben kann auf eine Bildung einer Bewerbergemeinschaft verzichtet werden. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfĂŒllt, wenn zu ihrem satzungsgemĂ€Ăen GeschĂ€ftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmĂ€chtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfĂŒllt, die an natĂŒrliche Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften natĂŒrlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natĂŒrlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften können zum Ausschluss der Beteiligten fĂŒhren. FĂŒr Teilnahmehindernisse gilt § 4 (2) RPW entsprechend. SachverstĂ€ndige, Fachplaner oder andere Berater mĂŒssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie ĂŒberwiegend und stĂ€ndig auf ihrem Fachgebiet tĂ€tig sind.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- quality50%
FĂŒr das Zuschlagskriterium "Wettbewerbsergebnis" ist die PreistrĂ€ger-Platzierung im Rahmen des vorangegangenen Planungswettbewerbes maĂgebend. Dabei erhĂ€lt der 1. PreistrĂ€ger 500 Wertungspunkte, der 2. PreistrĂ€ger 400, der 3. PreistrĂ€ger 300, der 4. PreistrĂ€ger 200 Wertungspunkte und der 5. PreistrĂ€ger 100 Wertungspunkte.
- quality40%
Umsetzungsstrategie / Projektorganisation Unterkriterien: B.1: Weiterentwicklung des Wettbewerbsbeitrag (auf Basis der Beurteilung aus dem Preisgericht) 20 % von insgesamt 40 % B.2: Umsetzungsstrategie Nachhaltigkeit und Energiedesign: 10 % von insgesamt 40 % B.3: Qualifikationen und Erfahrungen / Kompetenzen der Mitglieder des Projektteams nebst VerfĂŒgbarkeit des Projektteams und örtliche PrĂ€senz im Zuge der Projektabwicklung: 10 % von insgesamt 40 % Die qualitative Bewertung wird anhand der vom Bieter im VerhandlungsgesprĂ€ch vorgetragenen PrĂ€sentation nebst ErlĂ€uterungen vorgenommen. Sie erfolgt im Hinblick auf eine schlĂŒssige und plausible Umsetzung und Weiterentwicklung unter BerĂŒcksichtigung der sich aus den Wettbewerbs- und Ausschreibungsunterlagen ergeben den Projektziele. Die Bewertung erfolgt dabei wie folgt: 10 Punkte = sehr gute Umsetzungsstrategie / Projektorganisation 8 Punkte = gute Umsetzungsstrategie / Projektorganisation 6 Punkte = befriedigende Umsetzungsstrategie / Projektorganisation 4 Punkte = ausreichende Umsetzungsstrategie / Projektorganisation 2 Punkte = mangelhafte Umsetzungsstrategie / Projektorganisation 0 Punkte = ungenĂŒgende Umsetzungsstrategie / Projektorganisation
- price10%
Der Wertungspreis ermittelt sich aus der Honorarangebotsgesamtsumme inklusive Nebenkosten abzĂŒglich eines etwaigen Auf- oder Abschlages und inklusive der Mehrwertsteuer mit einem zu Kalkulationszwecken vorgegebenen Mehrwertsteuersatz ĂŒber 19 % gemÀà den HonorarangebotsblĂ€ttern. Das Honorarangebot mit dem niedrigsten Preis erhĂ€lt 10 Punkte. Da der Preis mit 10 % gewichtet wird, sind beim Wertungskriterium Preis somit maximal 100 Punkte erreichbar. Die Preise der nachrangigen Honorarangebote werden im VerhĂ€ltnis zum Preis des gĂŒnstigsten Bieters linear prozentual schlechter punktemĂ€Ăig bewertet. Dabei erfolgt eine kaufmĂ€nnische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
Zeitplan
- 2. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 29. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung