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Realisierungswettbewerb und Generalplanung für die Grundschule Weisenbach

Baden-Württemberg
Weisenbach, Germany·Veröffentlicht 30. Juni 2026
Architektur- und IngenieurleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenArchitekturwettbewerbGeneralplanungSchulbauOeffentliche VerwaltungNachhaltiges Bauen
Auftragswert
~€650k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
28. Juli 2026
29 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gemeinde Weisenbach schreibt einen Realisierungswettbewerb für die Erweiterung und Sanierung der Grundschule in der Jahnstraße 2 aus. Gesucht werden Generalplaner, die sowohl die architektonische Planung als auch die Fachplanungen übernehmen. Das Projekt umfasst neue Unterrichtsflächen, Differenzierungsräume sowie einen Ganztagsbereich mit Mensa unter Berücksichtigung von Schulbauförderrichtlinien.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Anlass für die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens durch die Gemeinde Weisenbach sind der Erweiterungsbedarf und die geänderten Anforderungen an die bestehende Grundschule in der Jahnstraße 2 (Flurstück Nr. 2098) zusammen mit einem Sanierungsbedarf des Bestandsgebäudes. Der Erweiterungsbedarf lässt sich zum einen ableiten, aus einem allgemeinen Fehlbestand an Unterrichtsflächen und den veränderten pädagogischen Ansätzen, die nun neben den eigentlichen Klassenräumen zusätzliche Differenzierungsräume, notwendig machen. Hinzu kommen die Notwendigkeit neuer Flächen für den Ganztagsbereich inklusive einer Mensa. Um die bestmögliche architektonische, funktionale und wirtschaftliche Lösung für die Entwicklung des Schulstandorts zu erreichen, hat sich der Gemeinderat für die Durchführung eines Realisierungswettbewerbes entschieden. Für das Projekt ist eine Förderung im Rahmen der Schulbauförderung vorgesehen. Die Wettbewerbsbeiträge sind daher so auszuarbeiten, dass die geltenden Schulbauförderrichtlinien berücksichtigt und eingehalten werden. Die vom Umweltministerium veröffentlichten "Grundsätze des nachhaltigen Bauens" vom 29.08.2014 sind entsprechend zu berücksichtigen.

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeinde Weisenbach plant die Erweiterung und Sanierung ihrer Grundschule, um den gestiegenen Anforderungen an modernen Unterricht und Ganztagsbetreuung gerecht zu werden. Hierfür wird ein Generalplaner gesucht, der als zentraler Ansprechpartner die gesamte Planung von der Architektur bis zur technischen Gebäudeausstattung übernimmt. Das Projekt beinhaltet den Bau zusätzlicher Klassenräume, Differenzierungsflächen und einer Mensa unter Einhaltung nachhaltiger Bauvorgaben. Da es sich um ein öffentliches Bauvorhaben handelt, müssen die Entwürfe zudem die spezifischen Richtlinien der Schulbauförderung erfüllen. Der Auftrag wird über ein zweistufiges Verfahren vergeben, bei dem die Ergebnisse eines vorangegangenen Planungswettbewerbs in die Bewertung einfließen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Nachweis der Berufsqualifikation als Architekt für die verantwortlichen Personen
  • Erfüllung der Anforderungen an Generalplaner (alleiniger Vertragspartner für sämtliche Planungsleistungen)
  • Einhaltung der Schulbauförderrichtlinien
  • Berücksichtigung der Grundsätze des nachhaltigen Bauens

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Auftraggebers können fehlende Bewerberunterlagen nach Fristablauf auf Nachforderung des Auftraggebers nachgefordert werden. Eine Nachforderung fehlender Bewerberunterlagen steht grundsätzlich im Ermessen des Auftraggebers.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-00012205_WB_GP_Grundschule_Weisenbach

Teilnahmeberechtigt sind Generalplaner und entsprechende Bietergemeinschaften. Als Generalplaner wird derjenige bezeichnet, der dem Bauherrn als einziger Vertragspartner auf Planerseite gegenübertritt und der sämtliche Architektur-, Ingenieur- und Fachplanungen erbringt. Er trägt gegenüber dem Bauherrn die alleinige rechtliche Verantwortung für die Planungsleistungen. Als Verantwortliche innerhalb der Generalplanung sind Personen zugelassen, die die Berufsqualifikation des Berufs des Architekten nach § 75 Abs. 1 VgV oder die Berufsqualifikation des Berufs des beratenden Ingenieurs oder Ingenieurs nach § 75 Abs. 2 VgV erfüllen. Architekt ist, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Beratender Ingenieur oder Ingenieur ist, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.

CPV 71221000
Bewertung

Zuschlagskriterien

4 Kriterien
  • quality

    Für das Zuschlagskriterium "Wettbewerbsergebnis" ist die Preisträger-Platzierung im Rahmen des vorangegangenen Planungswettbewerbes maßgebend. Dabei erhält: 1. Preis = 10 Punkte 2. Preis = 8 Punkte 3. Preis = 6 Punkte 4. Preis = 4 Punkte 5. Preis = 2 Punkte

    25%
  • quality

    Darstellung der beabsichtigten Umsetzungsstrategie zum Wettbewerbsbeitrag (Überarbeitung und Weiterentwicklung des Wettbewerbsentwurfs) Die qualitative Bewertung wird anhand der vom Bieter im Verhandlungsgespräch vorgetragenen Präsentation nebst Erläuterungen vorgenommen. Sie erfolgt im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Entwurfes in Bezug auf die Anforderungen: Architektonische Qualität, Funktionalität, Flächeneffizienz, Kosteneffizienz, Nachhaltigkeit, Energiekonzept. Die Bewertung erfolgt dabei wie folgt: 10 Punkte = sehr gute Weiterentwicklung 8 Punkte = gute Weiterentwicklung 6 Punkte = befriedigende Weiterentwicklung 4 Punkte = ausreichende Weiterentwicklung 2 Punkte = mangelhafte Weiterentwicklung 0 Punkte = ungenügende Weiterentwicklung

    25%
  • quality

    Projektorganisation / Team / Präsenz vor Ort / Projektmanagement: Unterkriterien: B.1: Darstellung der Kostenermittlung, -kontrolle und des Qualitäts- und Nachtragsmanagements: 10% von insgesamt 30% B.2: Darstellung und Plausibilität des Grobterminplans vom vorgesehen Planungsbeginn bis zur Fertigstellung und Übergabe an den Nutzer inkl. Angaben zur Personalverfügbarkeit: 10 % von insgesamt 30 % B.3: Qualifikationen und Erfahrungen / Kompetenzen der Mitglieder des Projektteams nebst Verfügbarkeit des Projektteams und örtliche Präsenz im Zuge der Projektabwicklung: 10 % von insgesamt 30 % Die qualitative Bewertung wird anhand der vom Bieter im Verhandlungsgespräch vorgetragenen Präsentation nebst Erläuterungen vorgenommen. Sie erfolgt im Hinblick auf die Einschätzung der Fachkompetenz der vorgesehenen verantwortlichen Projektmitarbeiter und das Zusammenwirken des Projektteams. Die Bewertung erfolgt dabei wie folgt: 10 Punkte = sehr gutes Konzept 8 Punkte = gutes Konzept 6 Punkte = befriedigendes Konzept 4 Punkte = ausreichendes Konzept 2 Punkte = mangelhaftes Konzept 0 Punkte = ungenügendes Konzept

    30%
  • price

    Der Wertungspreis ermittelt sich aus der Honorarangebotsgesamtsumme inklusive Nebenkosten abzüglich eines etwaigen Auf- oder Abschlages und inklusive der Mehrwertsteuer mit einem zu Kalkulationszwecken vorgegebenen Mehrwertsteuersatz über 19 % gemäß den Honorarangebotsblättern. Das Honorarangebot mit dem niedrigsten Preis erhält 10 Punkte. Da der Preis mit 20 % gewichtet wird, sind beim Wertungskriterium Preis somit maximal 200 Punkte erreichbar. - 10 Punkte: Angebot mit der niedrigsten geprüften Honorarsumme - 0 Punkte: fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen der niedrigsten geprüften Honorarsumme - Alle Angebote, die über dem fiktiven Angebot liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. - Dabei erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.

    20%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 30. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 28. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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