Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

8. Juni 2026

TED·460760-2026

Nachtrag zu wärme- und kältetechnischen Anlagen

BauleistungenGebäudetechnikGesundheitswesenÖffentliche VerwaltungWaermeversorgungKaeltetechnikKlinikumBauleistungNachtragsmanagement
Auftragswert
~€50k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Klinikum Südstadt Rostock veröffentlicht einen Nachtrag zu einem bestehenden Auftrag über wärme- und kältetechnische Anlagen. Es handelt sich um eine Anpassung der beauftragten Leistungen durch Mehr- und Mindermengen. Der Auftrag ist dem Bereich der Bauleistungen zuzuordnen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

In der Nachtragsvereinbarung werden Mehr- sowie Mindermengen für die beauftragte Leistung abgerufen, die zur Erbringung der Leistung notwendig sind.

VergabeHero-Einschätzung

Das Klinikum Südstadt Rostock hat einen Nachtrag für ein bereits laufendes Projekt zur Installation von Wärmeversorgungs- und Kältetechnikanlagen veröffentlicht. Bei diesem Vorgang werden die ursprünglich vereinbarten Leistungsmengen angepasst, um den tatsächlichen Bedarf während der Projektdurchführung zu decken. Es handelt sich hierbei um eine formale Anpassung eines bestehenden Bauauftrags, bei der sowohl zusätzliche Leistungen hinzugefügt als auch nicht benötigte Leistungen gestrichen werden können. Da es sich um eine Modifikation eines bestehenden Vertrags handelt, sind keine neuen Eignungsnachweise für externe Bieter erforderlich.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-000022/05-0146 Wärmeversorgungs- und Kältetechnische Anlagen Nachtrag 2

In der Nachtragsvereinbarung werden Mehr- sowie Mindermengen für die beauftragte Leistung abgerufen, die zur Erbringung der Leistung notwendig sind.

CPV 45331000
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 6. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 8. Juni 2026
    Zuschlag erteilt

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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