Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: TD Dachtechnik GmbH

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

3. Juli 2026

TED·499582-2026

Holzfassadenarbeiten für den Neubau der Zwergflusspferdstallungen im Zoo Duisburg

Nordrhein-Westfalen
Duisburg, Germany·Veröffentlicht 20. Juli 2026
BauleistungenFreizeit und TourismusÖffentliche VerwaltungHolzbauFassadenbauZoo DuisburgHandwerkBauleistungen
Auftragswert
~€45k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Zoo Duisburg schreibt die Herstellung einer Holzfassade für den Neubau der Stallungen für Zwergflusspferde aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los mit einer Ausführungsdauer von 30 Tagen. Die Vergabe erfolgt ausschließlich über das Kriterium des Preises.

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Herstellung einer Holzfassade im Zuge des Neubaus der Stallungen für die Zwergflusspferde im Zoo Duisburg.

VergabeHero-Einschätzung

Der Zoo Duisburg sucht einen Fachbetrieb für die Errichtung einer Holzfassade im Rahmen des Neubaus der Stallungen für Zwergflusspferde. Die Arbeiten sind zeitlich auf einen Zeitraum von 30 Tagen begrenzt und bilden ein einzelnes Gewerk. Da der Auftrag rein über den Preis vergeben wird, ist eine effiziente Kalkulation der Material- und Montagekosten entscheidend für den Erfolg bei dieser Ausschreibung.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-00012026-23 Zoo Holzfassadenarbeiten im Zuge des Neubaus der Stallungen für die Zwergflusspferde im Zoo Duisburg

Herstellung einer Holzfassade im Zuge des Neubaus der Stallungen für die Zwergflusspferde im Zoo Duisburg.

CPV 45000000, 45422000, 4542210030 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 20. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 3. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an TD Dachtechnik GmbH

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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