Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
Auftragswert
€472k
Zuschlag am
19. Juni 2026
Objekt- und Tragwerksplanung für den Ersatzneubau der B436-Brücke über die Roßbergstraße und DB-Strecke in Leer
Was wird ausgeschrieben
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr schreibt Ingenieurleistungen für die Objekt- und Tragwerksplanung eines Ersatzneubaus der B436-Brücke in Leer aus. Das Bauwerk überquert die Roßbergstraße sowie mehrere Gleisanlagen der Deutschen Bahn. Die Vertragslaufzeit beträgt 930 Tage.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant, auf der Bundesstraße 436 in Leer, das Bestandsbauwerk "B436 ü. Roßbergstraße und DB-Strecke" durch einen Ersatzneubau zu ersetzen. Das Bauwerk überführt den sogennanten "Stadtring Leer" über die "Große Roßbergstraße" sowie über das Doppelgleis Nr. 2931 Emden - Leer und das Gleis Nr. 1520 Oldenburg-Emden. Die Brücke stellt eine verlässliche Anbdingung des gesamten Leeraner Stadtgebietes sicher und verbindet zudem die B436 über die B70 mit der A31. Die Verkehrstärke in diesem Abschnitt der der B436 betrug im Jahr 2021 17.700 Kfz/24h mit einem Schwerlastanteil von ca. 2,8 %. Das Bauwerk wurde im Jahr 2023 einer Nachrechnung unterzogen. Als Resultat draus ist die Brücke auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 16 Tonnen beschränkt worden. Das Bestandsbauwerk hat einen 4-feldrigen Überbau als Spannbetonplatte. Weiterführende Unterlagen sind dem Bauwerksbuch und den Bestandsunterlagen der Anlagen 3.1 bis 3.3 zu entnehmen.
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant den Ersatzneubau einer Brücke auf der Bundesstraße 436 in Leer, da das bestehende Bauwerk aufgrund einer Nachrechnung nur noch eingeschränkt belastbar ist. Gesucht werden Ingenieurbüros für die Objekt- und Tragwerksplanung, um die Brücke über die Roßbergstraße und die Bahngleise zu erneuern. Das Projekt ist auf eine Dauer von etwa 930 Tagen ausgelegt und erfordert Expertise im Brückenbau sowie in der Abstimmung mit Bahnanlagen. Die Vergabe erfolgt nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Aufteilung in Lose
1 LotGrundlage der Vergabe ist die "Vergabeverordnung" (VgV) in Verbindung mit dem "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau" (HVA F-StB), Ausgabe März 2022. Die Ingenieurleistungen werden nach der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (HOAI), Ausgabe Januar 2021, vergeben. Grundlage für die Abwicklung der Ingenieurleistungen im Teil 3 Objektplanung der HOAI sind die §§ 43 (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) und im Teil 4 Fachplanung die §§ 51 (Leistungsbild Tragwerksplanung). Als Leistungen gemäß HVA F-StB, 2022-03, Abschnitt 1.5 sind zu erbringen: - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Ersatzneubau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Ersatzneubau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Rückbau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Rückbau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Verbau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Verbau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke LSW & ISW (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung LSW & ISW (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanung Verkehrsanlagen - Besondere Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Besondere Leistungen DB-Belange Für die Planung des Ersatzneubaus ist eine Variantenuntersuchung durchzuführen. Die Herstellung des Ersatzneubaus ist in der Trassierung des Bestandes geplant. Der neue Straßenquerschnitt soll um einen gemeinsamen Geh- und Radweg auf beiden Seiten erweitert werden. Es sind die in Kapitel 2.2.4 genannten Randbedingungen zu beachten. Im Vorfeld der Herstellung des Ersatzneubaus ist das Bestandsbauwerk zurückzubauen. Hierzu ist eine entsprechende Planung aufzustellen. Es sind eventuelle Auflagen der DB bezüglich des Rückbauverfahrens zu beachten. An den Stellen, an denen keine geböschten Baugruben ausgeführt werden können, sind die Verbauten für notwendigen Baugruben vorzusehen und diese zu beplanen. Im Zuge der Planung wird geprüft, ob Lärm- bzw. Irritationsschutzwände notwendig werden. Gegebenenfalls sind diese zu beplanen. Im Zuge der Planung sind die Anschlussbereiche von der Strecke zum Bauwerk sowie die Anschlüsse an die vorhandenen Radwege zu berücksichtigen. Im Zuge der geplanten Baumaßnahme am Brückenbauwerk "Große Roßbergstraße" ist zur Sicherstellung eines reibungslosen Verkehrsablaufs während der Bauzeit die Erstellung von verkehrsrechtlichen Umleitungs- und Beschilderungsplänen erforderlich. Die Ingenieurleistungen umfassen alle notwendigen Arbeiten zur Konzeption, Abstimmung und Ausarbeitung von Umleitungsführungen für den motorisierten Verkehr sowie Rad- und Fußgängerverkehr. Dabei sind sowohl die baustellenbedingten Verkehrseinschränkungen als auch die örtlichen Gegebenheiten und bestehenden Verkehrsströme zu berücksichtigen. Auswirkungen auf die unter dem Bauwerk verlaufende DB-Strecke sowie die Roßbergstraße sind auf ein Minimum zu reduzieren. Das Bauwerk ist für Einwirkungen nach DIN EN 1991-2 und DIN EN 1991-2/NA zu bemessen, sowie, je nach Vorgabe der Bundeswehr, für Militärlastenklassen nach STANAG zu bemessen oder einzustufen. Bei dem Entwurf ist das Gestaltungskonzept des Auftraggebers vrsl. ab LPH 3 zu berücksichtigen. Die Planung erfolgt BIM-basiert (LPH 3, für die Variantenuntersuchung ist die Planungsmethode frei wählbar) und richtet sich nach den Anlagen 4.1-4.8 (AIA, Muster-BAP, etc.) Für das Abfall- und Entsorgungskonzept ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zu beachten. Die Klassifizierung der anfallenden Stoffe hat nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) zu erfolgen. Darüber hinaus sind die entsprechenden "Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)" zu berücksichtigen. In unmittelbarer Nähe zur Bauwerksaußenkante (< 10,00 m) befinden sich mehrere Wohngebäude. Besonders im Hinblick auf Gründungsarbeiten (z. B. Ramm-, Bohr- oder Vibrationsarbeiten) sind erschütterungsarme Einbringverfahren zu untersuchen. Die vorhandene lichte Höhe über den Gleisanlagen darf sich gegenüber dem Bestand nicht verringern. Ebenso ist die Konstruktionshöhe des Überbaus möglichst zu optimieren. Notwendige Anpassungen der Gradiente sind auf das technisch zwingend erforderliche Maß einzuschränken. Die zulässige Durchfahrtsbreite, gemessen an der Unterkante der Überbaukonstruktion parallel zur Gleisachse, darf 15,00 m nicht überschreiten und ist bei der Ausarbeitung aller Entwurfsvarianten als Planungsparameter zu berücksichtigen. Bahntechnische Belange sind einzuhalten und in die Planung zu integrieren. Dabei sind insbesondere die erforderlichen Abstimmungen mit den zuständigen Stellen der Bahn rechtzeitig zu initiieren und fortlaufend sicherzustellen.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price30%
Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: - 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
- quality70%
Es werden nur Referenzprojekte gewertet, die zwischen dem 01.01.2016 und dem Einreichen des Ange-botes abgeschlossen (Bezogen auf die jeweils zuletzt bearbeitete Leistungsphase. Ist bei einem Projekt die Leistungsphase 3 abgeschlossen, die Leistungsphase 6 aber noch nicht, kann das Projekt dennoch eingereicht werden. Die Leistungsphase 6 würde dann entsprechend der vorliegenden Bewertungsmatrix nicht bewertet werden.) wurden. Insgesamt werden maximal 6 Referenzprojekte gewertet (jeweils 3 für den Bewerber und 3 für die Pro-jektleitung). Es werden nur Referenzen gewertet, die die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) der Objektplanung Ingenieurbauwerke und der Fachplanung Tragwerksplanung für ein Brückenbauwerk (Neubau oder Er-satzneubau, keine Behelfsbrücken) beinhalten. Es ist mindestens eine Referenz für eine Straßenbrücke einzureichen, die die Mindestbedingung zur Wertung der Referenz erfüllt. Jede Referenz wird separat bewertet (s. Wertungsmatrix) Jede Referenz kann maximal = 11 Punkte erhalten. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt sowohl für Bewerber als auch für Projektleitung jeweils 33 Punkte (3 Referenzen á 11 Punkte). Die Bewertungen der Referenzen von Bewerber und Projektleitung werden addiert. Nach Bewertung wird der Korrekturfaktor 5/66 eingesetzt, um keine Verzerrung gegenüber dem Wer-tungskriterium 1 Preis zu erzeugen.
Zeitplan
- 25. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 19. Juni 2026Zuschlag erteiltZuschlag an Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH · €472k