TED·304833-2026

Bauoberleitung für den Ersatzneubau der B6-Brücke und Behelfsumfahrung bei Neustadt am Rübenberge

Auftragswert
~€650k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr schreibt die Bauoberleitung für den Ersatzneubau der B6-Brücke über eine ICE-Strecke sowie die zugehörige Behelfsumfahrung aus. Das Projekt umfasst den Rückbau der Bestandsbrücken, die Errichtung von Ersatzneubauten sowie die Koordination der Verkehrsführung über einen Zeitraum von etwa 1260 Tagen. Die Maßnahme erfordert die Anwendung der BIM-Arbeitsmethode in der Ausführungsplanung und Baudurchführung.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant den Ausbau der Bundesstraße 6 im Bereich der Ortsumgehung Neustadt am Rübenberge. Bestandteil der Maßnahme ist das Brückenbauwerk über die ICE-Strecke 1740 der Deutsche Bahn zwischen Wunstorf und Bremerhaven. Im Bestand handelt es sich um ein einteiliges Bauwerk in Spannbetonbauweise mit Hohlkastenquerschnitt und beidseitigen Kragarmen über drei Felder. Der Überbau ist sowohl in Längsrichtung als auch in Querrichtung (Fahrbahnplatte und Querträger) vorgespannt. Unmittelbar neben dem Überbau der B 6 befindet sich der Überbau der Nordstraßenbrücke, ebenfalls in Spannbetonbauweise ausgeführt, welche die südlich der B 6 verlaufende kommunale Straße überführt. Die Nordstraßenbrücke teilt sich mit der B-6-Brücke die Widerlagerfundamente. Im Rahmen der Maßnahme sind der Rückbau der bestehenden Brückenbauwerke im Zuge der B 6 und der Nordstraße sowie die Errichtung entsprechender Ersatzneubauten vorgesehen. Darüber hinaus ist zur Abfangung der in ihrer Lage verschobenen Nordstraße die Herstellung einer Stützwand erforderlich. Mit dem Neubau der Brückenbauwerke gehen Anpassungen an der Oberleitungsanlage der Bahnstrecke einher. Zudem sind die Straßenanschlüsse der B 6 und der Nordstraße neu herzustellen sowie der Bollriedegraben mittels Verrohrung umzuverlegen. (Ausschreibung T2) Während der Bauzeit wird der Verkehr der B 6 über eine nördlich der Bestandsstrecke verlaufende Behelfsumfahrung geführt. Diese wird vor Beginn der Hauptbaumaßnahme hergestellt und nach Inbetriebnahme der neuen Brückenbauwerke vollständig zurückgebaut. Zur Querung der Bahnstrecke im Zuge der Behelfsumfahrung wird eine Behelfsbrücke auf temporären Unterbauten errichtet. Der Behelfsbrückenüberbau wird einschließlich sämtlicher Nebenanlagen zurückgebaut. Die Verkehrsfreigabe der Behelfsumfahrung ist für Mitte November 2026 vorgesehen. Der Rückbau der Behelfsumfahrung beginnt mit dem Ausbau des Behelfsbrückenüberbaus im November 2029. (Ausschreibung T1, Baubeginn ca. 04/26) Der Rückbau der Bestandsbrücken über die Bahnstrecke 1740 sowie die Herstellung der Ersatzneubauten erfolgen zwischenzeitlich in einer separaten Baumaßnahme ab Ende November 2026. Die Verkehrsfreigabe der neuen Brückenbauwerke ist für Juli 2029 geplant. (Ausschreibung T2) Der Anschluss der Behelfsbrücke an die bestehende Trasse der B 6 erfolgt beidseitig über neu herzustellende Straßendämme. Bei dieser Maßnahme soll die BIM-Arbeitsmethode in der Ausführungsplanung und in der Baudurchführung angewandt werden. Die BOL beinhaltet die Baumaßnahme "Behelfsumfahrung " (T1) sowie die Baumaßnahme "Ersatzneubau DB-Brücke / Nordstraße Brücke" (T2), wobei der Beginn der BOL in der bereits laufenden Baumaßnahme T1 sein wird!.

VergabeHero-Einschätzung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sucht einen Dienstleister für die Bauoberleitung bei einem komplexen Brückenbauprojekt an der Bundesstraße 6 in Neustadt am Rübenberge. Das Projekt beinhaltet den Ersatzneubau einer Brücke über eine ICE-Bahnstrecke sowie den Bau und späteren Rückbau einer temporären Behelfsumfahrung für den Verkehr. Da die Arbeiten direkt an einer aktiven Bahnstrecke stattfinden, müssen spezifische Sperrpausen der Deutschen Bahn zwingend eingehalten werden. Zudem ist die digitale Planungsmethode BIM (Building Information Modeling) für die gesamte Ausführungsplanung und Bauüberwachung verpflichtend anzuwenden. Die Laufzeit des Auftrags beträgt rund 1260 Tage.

IngenieurdienstleistungenBauleistungenÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturBauoberleitungBrueckenbauStrassenbauBim PlanungOeffentliche VerwaltungVerkehrssicherung
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-00012026-15_B6_OU_Neustadt_BOL_ex-post_Bekanntmachung

Die nachfolgend genannten Leistungen (Markierung, Verkehrssicherung und Schutzeinrichtungen) werden sowohl für T1 als auch für T2 in separaten Fachlosen vergeben. - Die im Anhang aufgeführten DB-Sperrpausen sind verbindlicher Bestandteil der Ausführung und zwingend zu beachten. - Der AG wird für den T1 die ÖBÜ durchführen (Behelfsumfahrung). Für den T2 wird die ÖBÜ extern vergeben. - Die Bauoberleitung (BOL) ist verpflichtet, die in dieser Leistungs- und Aufgabenbeschreibung definierten Leistungen für das gesamte Projekt zu erbringen. Das Projekt umfasst beide Ausschreibungen (Ausschreibung Teil 1 und Ausschreibung Teil 2) und ist als ein einheitliches Projekt zu verstehen. - Die ÖBÜ wird in einem weiteren VgV-Verfahren vergeben. Es wird darauf hingewiesen, dass der AG eine getrennte Auftragsvergabe beabsichtigt und daher eine Vergabe der ÖBÜ sowie der Leistungsphase 8 an einen Auftragnehmer nicht erfolgt! Grundleistungen der Leistungsphase 8 (Bauoberleitung) des Leistungsbildes Objektplanung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen nach §43 und §47 HOAI. Bei der Kalkulation sind die nachfolgend aufgeführten Leistungen ebenfalls mit einzubeziehen: - Fachaufsicht über die Örtliche Bauüberwachung - Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und der fortgeschriebenen Kostenberechnung - Ausführungspläne sind dem Grunde nach zu prüfen - Koordinationsbesprechungen - Prüfung von Eignungsprüfungen

CPV 715210001260 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: - 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.

    100%
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Zeitplan

  1. 5. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert